RS Vwgh 1988/11/10 87/08/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1988
beobachten
merken

Index

41/02 Melderecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39 Abs2;
MeldeG 1972 §7 Abs1 idF 1985/427;
MeldeG 1972 AnlA;

Rechtssatz

Wohnen zwei Personen in einem mit derselben Hausnummer bezeichneten Objekt auf verschiedenen Stiegen, in verschiedenen Stockwerken oder in Wohnungen mit anderen Türnummern, dann sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG 1977 nach den Vorschriften des Meldegesetzes 1972 nicht an der gleichen Adresse angemeldet oder anzumelden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080011.X02

Im RIS seit

24.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten