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41/02 MelderechtNorm
AlVG 1977 §39 Abs2;Rechtssatz
Wohnen zwei Personen in einem mit derselben Hausnummer bezeichneten Objekt auf verschiedenen Stiegen, in verschiedenen Stockwerken oder in Wohnungen mit anderen Türnummern, dann sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG 1977 nach den Vorschriften des Meldegesetzes 1972 nicht an der gleichen Adresse angemeldet oder anzumelden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080011.X02Im RIS seit
24.03.2006Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010