Norm: MaklerG §6MaklerG §7MaklerG §15
Rechtssatz: 1.) § 7 Abs 2 MaklerG setzt den Abschluss des vermittelten Geschäfts voraus, während § 15 MaklerG dann Anwendung findet, wenn das vermittelte Geschäft nicht zustande gekommen ist. 2.) Ein Grund iSd § 15 Abs 1 Z 1 MaklerG ist auch dann beachtenswert, wenn er in der Privatsphäre des Auftragsgebers liegt und von subjektiven Erwägungen getragen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MaklerG §7ABGB §1299
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Provision nach dem Maklergesetz steht nicht zu, wenn das vermittelnde Geschäft nichtig ist, oder wegen eines Willensmangels erfolgreich angefochten wird. Wird der Vertrag durch Rücktritt einer der Parteien aufgehoben, so hängt das Weiterbestehen des Provisionsanspruch davon ab, aus welchen Gründen der Rücktritt erfolgt. Das Fehlen einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bzw die baubesche... mehr lesen...
Norm: HVG §6 ICHVG §29 IIcMaklerG §6MaklerG §7
Rechtssatz: Eine verdienstliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie den Anforderungen des Vermittlungsvertrags entspricht und ihrer Art nach geeignet ist, für den Geschäftsherrn Vertragspartner aufzufinden beziehungsweise diese zum Vertragsabschluss zu bewegen, wenn - bei Immobilienmaklern - die Namhaftmachung des Dritten für das spätere Zustandekommen des Kaufvertrages nützlich war. ... mehr lesen...
Norm: HGB §354HVG §6 IGHVG §29 IIdImmMV §1MaklerG §6MaklerG §7MaklerG §8MaklerG §10MaklerG §11
Rechtssatz: Besonderes Merkmal des Maklervertrages im Geschäftszweig der Immobilienmakler ist es, dass dort infolge eines abweichenden Gebrauches das sonst für den Handelsvertreter bestehende Verbot, ohne Einwilligung des Geschäftsherrn vom Dritten eine Provision oder sonstige Belohnung anzunehmen, nicht gilt (SZ 15/204; EvBl 1968/368). Grundsätzlich ... mehr lesen...
Norm: HVG §6 Abs4 IIIHVG §29 IIcImmMV §8MaklerG §6MaklerG §7
Rechtssatz: Da es dem Makler vielfach unzumutbar ist, seinen Auftraggeber laufend über seine Bemühungen Bericht zu erstatten und ihm umgehend jeden Interessenten zu benennen, ist der nachträgliche Nachweis des Immobilienmaklers, dass ein Interessent durch seine (kausale und verdienstliche) Tätigkeit mit dem Auftraggeber in Verbindung getreten ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Auf... mehr lesen...
Norm: HGB §354HVG §29 IIdMaklerG §6MaklerG §7MaklerG §8MaklerG §10MaklerG §11
Rechtssatz: Das Sichgefallenlassen einer Vermittlung begründet nur dann keine Verpflichtung zur Zahlung der Provision, wenn der Vermittler als Beauftragter eines anderen aufgetreten ist. Nur falls der Vermittler ersichtlich bereits für einen anderen Auftraggeber handelte, ist in der Annahme seiner Dienste durch den Interessenten kein stillschweigender Vertragsabschlus... mehr lesen...
Norm: HVG §6 IGHVG §29 IIbImmMV §8 Abs2MaklerG §6MaklerG §7
Rechtssatz: Die Namhaftmachung des Interessenten muss dem Auftraggeber des Immobilienmaklers gegenüber erfolgen. Der Immobilienmakler kann sich zwar dabei auch dessen bedienen, dem er die Kaufgelegenheit mitteilte; er trägt aber die Gefahr, dass der Interessent dies dem Vertragspartner des Immobilienmaklers bekannt gibt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers, nach Widerruf des Vermittlu... mehr lesen...