Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** R*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Leitner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F***** AG, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 51.7... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** P*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei W***** Versicherungs AG, *****, vertreten durch Raits Bleiziffer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 14.000 EUR sA und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr - zwischenzeit verstorbener - Ehegatte Daniel K***** schlossen 1999 bei der M***** Versicherungs AG je einen Lebensversicherungsvertrag ab. Die Versicherungssummen betrugen 14.534,57 EUR und 109.009,25 EUR, bezugsberechtigt waren im Erlebensfall jeweils die Versicherungsnehmer und im Ablebensfall der überlebende Ehegatte. Die beiden Versicherungsverträge waren zur Besicherung gewährter Kredite an eine Bank verpfändet. Im Oktober 2003 stell... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Die Berichtigung der Parteibezeichnung der Beklagten gründet sich auf § 235 Abs 5 ZPO und das offene Firmenbuch (FN *****). Zu 2.): Die Klägerin stellte am 18. 1. 2007 beim Büro der E***** Aktiengesellschaft (im Folgenden E*****) in H***** den Antrag auf Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags bei der Beklagten. Diese hat mit der selbständigen und gewerblich befugten Versicherungsmaklerin E***** mit Sitz in G***** am 28. 12. 2000/28. 5. 2001 eine Rahmenprov... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Die Änderung der Bezeichnung der Nebenintervenientin gründet sich auf § 235 Abs 5 ZPO und das offene Firmenbuch (FN 235080g). Zu 2.): Die Klägerin betreibt mehrere Pelzgeschäfte, die bei der G***** AG (Vorversicherer) unter anderem gegen Einbruchsdiebstahl versichert waren. Wegen mehrerer Schadensfälle wurde der Versicherungsvertrag vom Vorversicherer gekündigt. Dessen Mitarbeiterin Doris F***** erbot sich, der Klägerin einen anderen Versicherer zu vermitteln. ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: „Obliegenheit des Versicherungsnehmers im Schadenfall 1. Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens folgende Obliegenheiten: a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderun... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat bei der Klägerin für den Zeitraum vom 2. 2. 2000 bis 1. 1. 2011 eine Haftpflichtversicherung für Bauträger abgeschlossen, der das (der Polizze beigeschlossene) „Deckungskonzept Haftpflichtversicherung für Bauträger" (im Folgenden: Deckungskonzept) sowie die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 1993 und EHVB 1993) zugrundegelegt wurden. Die Beklagte hat den Versicherungsvertrag am 6. 9. 2004 zum 31. 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Tischlermeister, hatte aber bei einem Zivilingenieur für Hochbau eine Ausbildung als technischer Zeichner absolviert und im Angestelltenverhältnis als technischer Zeichner, Planer, Projekt- und Bauleiter gearbeitet. Im Jahr 1995 machte er sich selbständig; er erhielt einen Gewerbeschein für das Tischlergewerbe, eingeschränkt auf Planungsarbeiten. Sein Versicherungsmakler, den er dahin informierte, dass er alles, was bautechnisches Zeichnen, Planun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bevollmächtigte den Versicherungsmakler Mag. Johannes M*****, der in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Beklagten stand, mit dem Abschluss einer „Eigenheim- & Haushalts-Top-Vollschutz-Versicherung im 3/4-Takt" zu den „derzeit gültigen AVB und BVB mit Sofortschutz" für sein im Bau befindliches Reihenhaus in V*****. Die Versicherungssumme für das Wohnhaus sollte ATS 2,647.500,--, für den Haushalt ATS 300.000,-- und für die Haftpflicht ATS 10 Mio b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war durch mehr als drei Jahre bis zum 31. 10. 2002 bei der Beklagten als Versicherungsangestellter im Außendienst beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitnehmerkündigung. Seit 1. 11. 2002 ist der Kläger als selbständiger Versicherungsmakler berufstätig. Auf das Dienstverhältnis fand der Rahmenkollekivvertrag für Angestellte des Außendienstes der Versicherungsunternehmen (KVA) Anwendung. § 6 dieses Kollektivvertrages „Provisionszahlung na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Versicherungsvertreter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete mit 31. 5. 2003 durch Arbeitnehmerkündigung. Auf das Arbeitsverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Außendienst (in der Folge: KV) Anwendung, dessen § 6 - soweit hier von Interesse - folgenden Wortlaut hat: Der Kläger war bei der Beklagten als Versicherungsvertreter im Außendienst beschäftigt. Das Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist slowakischer Staatsbürger und Profifußballer. Im Sommer 2001 schloss er mit einem Wiener Fußballverein einen Zweijahresvertrag; Anfang 2002 wurde er vom Wiener Verein einem Grazer Klub zur Verfügung gestellt. Im Sommer 2002 wechselte er zu einem Klub in Budapest. In der Zeit vom 13. 8. 2001 bis 30. 1. 2002 war er unter einer Wiener Adresse behördlich gemeldet (welche Wohnung er jedoch nie bewohnte, sondern stattdessen ein Haus im Burgenland bezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die P***** V***** GmbH war als selbständige Versicherungsmaklerin tätig. Sie stand mit der Beklagten in ständiger Geschäftsverbindung. „Sie handelte unter anderem auch durch Erich K*****, der bloß Gesellschafter ist". Die P***** V***** GmbH vermittelte nicht exklusiv für die Beklagte, sie war auch nicht ermächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für sie abzugeben. Es bestand aber, wie bei allen Maklern, die regelmäßig bei der Beklagten Verträge einreichen, ein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss mit der Beklagten, einem deutschen Versicherungsunternehmen, über Vermittlung des für die Versicherungsmaklerin H***** + D***** OEG tätigen Versicherungsmaklers Rainer W***** für die Zeit von 1. 5. 2001 bis 1. 1. 2003 eine (ua das Risiko der Invalidität deckende) Unfallversicherung ab, der die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94) und die Besonderen Bedingungen zur Maklerpool Gruppen-Unfallversicherung (AUB 94) zugrundegelegt wurden. I... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Zahlung von EUR 8.027,90 sA (EUR 7.299.26 an Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten des Beklagten als Versicherungsmakler, EUR 728,64 an Einbringungskosten gemäß § 1333 Abs 3 ABGB) gerichtete Klagebegehren ab. Das Erstgericht wies das auf Zahlung von EUR 8.027,90 sA (EUR 7.299.26 an Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten des Beklagten als Versicherungsmakler, EUR 728,64 an Einbringungskosten gemäß Paragraph 1333, Absatz 3, ABGB... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verkauft und repariert Invalidenfahrzeuge. Dazu macht sie Werbung auf Messen, absolviert Kundenbesuche und führt Fahrzeuge vor. In ihrem Betrieb waren zum Zeitpunkt des gegenständlichen Versicherungsantrages noch ein Techniker, der in ganz Österreich derartige Reparaturen durchführt, und ein geringfügig beschäftigter Innendienstmitarbeiter tätig. Der von der Klägerin kontaktierte selbständige Versicherungsmakler F***** empfahl ihr den Abschluss einer Betri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Nebenintervenientin forderte (in Vertretung der Klägerin) mehrere Versicherungen, unter anderem die Direktion Steiermark der Beklagten auf, eine Offerte für eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Klägerin zu legen. Dabei gab sie in Punkt 7. der Ausschreibung "Bedingungen und Grundlagen" zu Punkt 7a "derzeit gültige AHVB/EHVB 1993" und unter 7bi "Umweltschäden" an. Aufgrund dieser Offerteinladung bot die Direktion Steiermark der Beklagten am 13. 3. 19... mehr lesen...
Norm: MaklerG §26
Rechtssatz: Bloß gelegentlich Versicherungsverträge vermittelnde Personen sind keine Versicherungsmakler im Sinne des § 26 Abs 1 MaklerG auch wenn nach dieser
Norm: die Bestimmungen des MaklerG auf solche Gelegenheitsmakler anzuwenden sind. Diese sind mangels gewerbsmäßiger Tätigkeit bloße Zivilmakler, auch wenn Versicherungsverträge Gegenstände des Handelsverkehrs sind (vergleiche § 19 Abs 1 MaklerG). Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der auf Seiten des Klägers dem Verfahren beigetretene Nebenintervenient ist seit etwa 10 Jahren als (wie er sich selbst auf seinem Geschäftspapier bezeichnet) "unabhängiger Versicherungsmakler" tätig. Im Sommer 2000 erwarb der Kläger mit Leasingfinanzierung einen PKW VW-Passat. Er beauftragte den Nebenintervenienten, eine KFZ-Versicherung unter anderem eine Diebstahl mitumfassende Kaskoversicherung für ihn abzuschließen und bevollmächtigte diesen schriftlich ua dazu, "... mehr lesen...
Norm: MaklerG §26
Rechtssatz: Der Maklervertrag zwischen Versicherungsmakler und Versicherer wird auf Grund der Rahmenprovisionsvereinbarung im Einzelfall geschlossen. Übermittelt der Versicherungsmakler das Anbot des Versicherungskunden auf Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Versicherer, liegt darin sogleich ein Anbot des Maklers auf Abschluss eines Maklervertrages mit dem Versicherer, wobei es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH ist selbständiger Versicherungsmakler. Sie hatte Ing. Franz H***** und die H*****-D***** GesmbH & Co KG (beide sind Versicherungsnehmer der Beklagten) in Versicherungsangelegenheiten beraten. Mit der vorliegenden Klage macht sie unter Bezugnahme auf die mit der Beklagten abgeschlossene Courtagevereinbarung Provisionsansprüche im Zusammenhang mit diesen Versicherungsverträgen geltend. Sie begehrt Zahlung von 141.205,82 S (das sind 10.261,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, damals "S*****-Kaufmann", beauftragte einen Mitarbeiter des V*****-Versicherungsdienstes GmbH namens P***** mit dem Abschluss einer (Zusatz-)Krankenversicherung. Das entsprechende Antragsformular an die beklagte Partei hat der Kläger nie gesehen, sondern wurde es von Herrn P***** ausgefüllt und von diesem auch "i.A." unterfertigt. Zuvor fragte er den Kläger nach Größe und Gewicht; weitere Fragen zum Gesundheitszustand stellte er dem Kläger nicht.... mehr lesen...
Norm: MaklerG §26VersVG §38 Abs2VersVG §43VersVG §43a
Rechtssatz: Der Versicherungsmakler im Sinne der §§ 26 ff MaklerG ist zwar regelmäßig ein Doppelmakler (vgl § 27 MaklerG) wird aber trotzdem als Hilfsperson des Versicherungsnehmers dessen Sphäre zugerechnet und hat primär als "Bundesgenosse" des Versicherten dessen Interessen zu wahren. Davon zu unterscheiden ist der Versicherungsagent im Sinne des § 43 VersVG, der vom Versicherer ständig b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte beauftragte die Versicherungsmaklergesellschaft U***** KG mit der Ummeldung der für sein Kraftfahrzeug bestehenden Haftpflichtversicherung auf die klagende Versicherung. Diese Versicherungsmaklergesellschaft steht in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Klägerin, ohne aber deren Formulare zu verwenden. Als der Beklagte Anfang Juni 1996 beim Versicherungsmakler den Antrag an die Klägerin hinsichtlich der Haftpflichtversicherung unterfertigte, w... mehr lesen...