Norm: HeizKG §2 Z3
Rechtssatz: Allein der Tatbestand der tatsächlichen Weitergabe der Wärme an die Wärmeabgeber löst ? unabhängig von der Frage der Rechtswirksamkeit zugrunde liegender Verträge ? die mit der Qualifikation als Wärmeabgeber iSd HeizKG verbundenen Rechtsfolgen aus. Das ergibt sich nicht nur aus der Definition des Wärmeabgebers in § 2 Z 3 HeizKG, die ausdrücklich auf die faktische Weitergabe abstellt, sondern auch aus dem Regelung... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z3
Rechtssatz: Das HeizKG regelt schließlich (nur) die Aufteilung der Gesamtsumme der mit der Versorgung der wirtschaftlichen Einheit verbundenen Heiz- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Nutzungsobjekte, nicht aber die Kostentragungspflicht der einzelnen Nutzer. Entscheidungstexte 5 Ob 99/17w Entscheidungstext OGH 23.10.2017 5 Ob 99/17w ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet (nur mehr) das bereits am 30. 3. 1999 vor der Schlichtungsstelle gestellte und nach Gerichtsanhängigkeit (16. 3. 2000) ausdrücklich aufrecht erhaltene Begehren, „gemäß § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG den AntragstellerInnen eine den Erfordernissen des § 18 HeizKG entsprechende Abrechnungsübersicht für das Wohnhaus [...] 140 für die Abrechnungsperioden 1993/94, 1994/95, 1995/96, 1996/97 und 1997/98 zu übersenden und entsp... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1) Margarete K*****, 2) Dr. Ludwig S*****, beide vertreten durch Mag. Nadja Shah, Mietervereinigung Österreichs, Landesorganisation Wien, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Eige... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1469 GB *****, BG Favoriten, auf der sich zwei Gebäude mit den Adressen Leebgasse 90-92 bzw Van-der-Nüll-Gasse 79-81 befinden. Beide Häuser wurden vor 1975 nach dem damaligen Stand der Technik errichtet und in der Folge im Hinblick auf den Wärmeschutz - allerdings wohnungsweise - verbessert, zB durch Sanierung der Fenster. Für beide Häuser sowie einen im Haus Leebgasse 90-92 gelegenen Supermarkt existiert eine geme... mehr lesen...
Norm: HeizKG §1HeizKG §2 Z7HeizKG §6HeizKG §13
Rechtssatz: Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im Rahmen der Verwaltung nach ABGB. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung getrennter wirtschaftlicher Einheiten im... mehr lesen...
Norm: HeizKG §1HeizKG §2 Z7HeizKG §6HeizKG §13
Rechtssatz: Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im Rahmen der Verwaltung nach ABGB. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung getrennter wirtschaftlicher Einheiten im... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft in EZ *****, Grundbuch *****, mit den darauf errichteten Wohnhäusern W*****9a, 9b und 9c. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist das Wohnungseigentum an Wohnungseigentumeinheiten auf der Liegenschaft untrennbar verbunden. Die Wohnungseigentumseinheit des Drittantragstellers befindet sich im Haus W***** 9b. Die Wohnungseigentumseinheiten der Erstantragstellerin, des Zweitantragstellers und des Viertantragstellers liegen im... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z7HeizKG §2 Z3HeizKG §6
Rechtssatz: Ist eine verbrauchsabhängige Zuordnung der Wärmeenergie zu den einzelnen Gebäuden bereits technisch möglich, besteht kein Anlass, den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Gebäude auszudehnen, auch wenn sie von derselben Heizanlage versorgt werden. Zum Begriff des Wärmeabgebers. Entscheidungstexte 2 R 45/06t Entscheidung... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z7HeizKG §2 Z3HeizKG §6
Rechtssatz: Ist eine verbrauchsabhängige Zuordnung der Wärmeenergie zu den einzelnen Gebäuden bereits technisch möglich, besteht kein Anlass, den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Gebäude auszudehnen, auch wenn sie von derselben Heizanlage versorgt werden. Zum Begriff des Wärmeabgebers. Entscheidungstexte 2 R 45/06t Entscheidung... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z7HeizKG §2 Z3HeizKG §6
Rechtssatz: Ist eine verbrauchsabhängige Zuordnung der Wärmeenergie zu den einzelnen Gebäuden bereits technisch möglich, besteht kein Anlass, den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Gebäude auszudehnen, auch wenn sie von derselben Heizanlage versorgt werden. Zum Begriff des Wärmeabgebers. Entscheidungstexte 2 R 45/06t Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top 11 im Haus *****. Im Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schlichtungsstelle am 10. 8. 2001 war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Zwischenzeitig wurde zu Gunsten der Antragsgegner Wohnungseigentum einverleibt. Das Erstgericht wies den Sachantrag, den Antragsgegnern gemäß § 18 HeizKG aufzutragen, den Gasverbrauch durch Originalrechnungen des Gaswerkes zu belegen, sowie die abgelesenen Wärmezählerdaten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar nachträglich (mit Beschluss vom 29. 5. 2002) den Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss vom 21. 2. 2002 für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (hier iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dies aus folgenden Gründen (§§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO iVm § 25 Abs 2 HeizKG und § 37 Abs 3... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Punkt III. des angefochtenen Beschlusses betrifft einen vom Erstgericht noch nicht erledigten Sachantrag der Antragstellerin, nämlich das Begehren, dem Erstantragsgegner gemäß § 17 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 5 WEG aufzutragen, für die Jahre 1994 und 1995 ordentliche Abrechnungen zu legen. Da es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung fehlt und lediglich die Benennung der erstinstanzlichen Entscheidung als Teilbeschluß unterblieben ist, wurde der Rek... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes entspricht dem klaren Gesetzeswortlaut des § 19 Abs 1 WEG, ohne daß die von den Antragsgegnern vorgebrachten Abgrenzungsprobleme zwischen den Bestimmungen des § 19 Abs 7 WEG einerseits und des § 4 Abs 1 HeizKG andererseits erkannt werden könnten. Schon die Materialien (AB 815 BlgNR 18. GP) zu § 4 HeizKG lassen keinen Zweifel daran aufkommen, daß durch diese Regel nur spezifische Best... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z5
Rechtssatz: Wenngleich es sich bei einem Trockenraum, der allgemeiner Benützung zugänglich ist, um ein Nutzungsobjekt im Sinne des § 2 Z 5 HeizKG handelt, ergibt sich daraus allein noch nicht die Tragung der für diesen Raum - wenngleich nach den Aufteilungsregeln des Heizkostengesetzes ermittelten - angefallenen Heizkosten. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p Entscheidu... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z5
Rechtssatz: Wenngleich es sich bei einem Trockenraum, der allgemeiner Benützung zugänglich ist, um ein Nutzungsobjekt im Sinne des § 2 Z 5 HeizKG handelt, ergibt sich daraus allein noch nicht die Tragung der für diesen Raum - wenngleich nach den Aufteilungsregeln des Heizkostengesetzes ermittelten - angefallenen Heizkosten. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p Entscheidu... mehr lesen...