Norm: HeimAufG §3
Rechtssatz: Eine unversperrte mit einer gewöhnlichen Türschnalle zu öffnende Haustüre (Glastüre) und ein mit einem simplen Drehknopf zu öffnendes, unversperrtes Gartentor stellen unabhängig vom Ausmaß der psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung des Bewohners schon an sich keine mechanische Beschränkung dar, die die Erheblichkeitsschwelle einer Freiheitsbeschränkung iSd § 3 Abs 1 HeimAufG erreicht. ... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3HeimAufG §4HeimAufG §5
Rechtssatz: Es bestehen derzeit keine rechtlich verbindlichen Normen, die die Verwendung von psychiatrischen Intensivbetten generell verbieten. Der Gesetzgeber erwähnt in ErlRV 353 BlgNr 22?GP 10 sogar ausdrücklich psychiatrische Intensivbetten als freiheitsbeschränkende Maßnahme, was bedeutet, dass ? zumindest zu diesem Zeitpunkt ? vom Vorliegen der in §§ 4 und 5 Abs 3 HeimAufG geforderten Voraussetzung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Bewohnervertreters, dass die Verabreichung zweier näher bezeichneter Medikamente als freiheitsbeschränkende Maßnahmen festgestellt und als unzulässig erklärt werden, mit der
Begründung: ab, dass keine freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorlägen. Rechtliche Beurteilung In seinem gegen die bestätigende Rekursentscheidung erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs zeigt der Bewohnervertreter keine erhebliche Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der 75-jährige Bewohner der Dementenstation eines Altersheims leidet seit Jahren an Demenz, Alzheimerkrankheit sowie Parkinson-Syndrom. Er ist sehr mobil und hat einen starken Bewegungs- und Laufdrang, er war Zeit seines Lebens Sportler. Die aus 14 Zimmern bestehende Dementenstation des Altersheims ist von den übrigen Teilen des Heims sowie dem offenen Eingangsbereich durch eine elektrische Glasschiebetür getrennt, die sowohl von außen als auch von innen mittels Tastsc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Heimaufenthaltssache des Bewohners Karl L*****, geboren am *****, vertreten durch den Sachwalter Ralf W*****, pA VertretungsNetz, 1010 Wien, Teinfaltstraße 1, sowie der Bewohnervertreterin gemäß § 8 Abs 2 und 3 HeimAufG Mag. Elisabeth P*****, pA V... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 10. 2008 erklärte sich das Erstgericht „hinsichtlich der Freiheitsbeschränkung in der Werkstätte *****, 1220 Wien“ als zuständig. Weiters sprach es aus, dass die Freiheitsbeschränkung bei Andrea W***** in der Wohngemeinschaft, *****, 1190 Wien, durch Verschließen des Gartentores während der gesamten Zeit und Verschließen der Eingangstür ab 20:30 Uhr für die Dauer von sechs Monaten zulässig sei. Schließlich wies es den Antrag der Bewohnervertretung h... mehr lesen...
Begründung: Der 1938 geborene Bewohner lebt seit 18. 1. 2006 im N*****, einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG. Er leidet an weit fortgeschrittener Demenz (Stadium 3), konkret an Morbus Pick. Dabei handelt es sich um eine neurodegenerative Erkrankung im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns, die durch Verhaltensauffälligkeiten, Persönlichkeitsveränderungen, Sprach- und Gedächtnisleistungsstörungen, vor allem aber den Verlust von Verhaltensregeln gekennzeichnet ist. Der... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3
Rechtssatz: Anhand der Feststellung, der Einsatz der kombiniert verabreichten Medikamente sei „therapeutisch indiziert", ist eine abschließende Beurteilung, ob eine Freiheitsbeschränkung vorliegt, keinesfalls möglich. Hiezu bedarf es vielmehr einer Aussage darüber, 1. welchen therapeutischen Zweck die Anwendung jedes einzelnen der zu überprüfenden Medikamente verfolgt, 2. ob die Medikamente, insbesondere in der dem Bewohner ve... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IIFHeimAufG §3HeimAufG §11 Abs3HeimAufG §16
Rechtssatz: Bei Beschlüssen, mit denen ein Überprüfungsantrag abgewiesen wird, weil das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die von ihm überprüfte Maßnahme die Voraussetzungen einer Freiheitsbeschränkung im Sinne des § 3 leg cit nicht erfüllt, richten sich die Rechtsmittelbefugnisse nach den allgemeinen Grundsätzen des Außerstreitgesetzes. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Bei der 93-jährigen Bewohnerin liegt seit längerem ein höchst dementiales Zustandsbild vor. Ein Gespräch kann mit ihr nicht geführt werden. Es ist teilweise eine optische Kommunikation möglich. Lediglich ihrem sie fast täglich besuchenden Sohn gegenüber zeigt sie emotionale Zugewandtheit und äußert sich im Wesentlichen mit ja und nein. Sie leidet nicht nur an der fortgeschrittenen Demenz, sondern auch an Osteoporose mit Deckplatteneinbrüchen C 5 und 6 und einer höhergrad... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3
Rechtssatz: Eine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG liegt immer dann vor, wenn es einer Person unmöglich gemacht wird, ihren Aufenthalt nach ihrem freien Willen zu verändern. Dabei ist zunächst die Beschränkung der Bewegungsfreiheit auf einen bestimmten räumlich abgegrenzten Bereich wesentlich. Der räumliche Umfang der Beschränkung spielt für die Freiheitsbeschränkung keine Rolle. Auch die Bewegungsbeschränkung auf die Einrich... mehr lesen...
Begründung: Die 46-jährige Bewohnerin leidet an einer psychischen Erkrankung im Sinne eines chronisch-schizophrenen Residualsyndroms. Seit dem Jahr 1996 ist ihr für die Besorgung aller Angelegenheiten ein Sachwalter bestellt. Seit 23. 9. 1996 befindet sie sich in Betreuung des Vereins ***** in dessen „Haus *****". In diesem Haus leben noch acht weitere Personen, die allesamt an einer geistigen Behinderung oder an einer psychischen Erkrankung leiden. Die Pflege erfolgt - rund um di... mehr lesen...
Begründung: Am 28.9.2006 beantragte der Bewohnervertreter die Prüfung der Zulässigkeit der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen a) Litera a Hindern am Verlassen des Betts mittels Seitenteilen und b) Litera b Hindern am Aussteigen aus dem Rollstuhl mittels Bauchgurt bei der Bewohnerin des Altersheims der *****, ***** R*****. Nach Durchführung des dafür vorgesehenen Verfahrens wies das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluss den Prüfungsantrag ab. Es traf dazu folge... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3
Rechtssatz: Eine Prüfung der Zulässigkeit freiheitsbeschränkender Maßnahmen im Sinne der Bestimmungen des HeimAufG hat immer dann zu erfolgen hat, wenn der Bewohner noch zu willkürlichen, auf Ortsveränderung gerichtete Bewegungen grundsätzlich fähig ist. Dies gilt auch dann, wenn diese willkürlichen Bewegungen nur dazu geeignet sind, dass der Bewohner aus dem Bett oder aus dem Rollstuhl fällt und eine Fortbewegung im eigentlic... mehr lesen...
Begründung: Die betroffene, am 7. April 1959 geborene Bewohnerin leidet an einem chronischen Residualzustand bei Schizophrenie, der eine psychische Erkrankung darstellt. Zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ist seit März 1994 ein Sachwalter bestellt. Seit August 1999 ist sie beim Verein Spektrum Psyche im „Haus Z*****" untergebracht, in dem sich auch noch acht weitere an einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leidende Personen aufhalten, die durch einen perma... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3
Rechtssatz: Eine Freiheitsbeschränkung durch medikamentöse Mittel ist nur zu bejahen, wenn die Behandlung unmittelbar die Unterbindung des Bewegungsdranges bezweckt, nicht jedoch bei unvermeidlichen bewegungsdämpfenden Nebenwirkungen, die sich bei der Verfolgung anderer therapeutischer Ziele ergeben können. Entscheidungstexte 7 Ob 186/06p Entscheidungstext OGH 13.09.... mehr lesen...
Norm: HeimAufG §3
Rechtssatz: Der Schutz des HeimAufG entfällt nicht schon deshalb, weil ein Bewohner seine Bewegungsfreiheit auf Grund seines schlechten gesundheitlichen Zustandes „ohnehin nicht in Anspruch nehmen kann" oder infolge seiner schweren psychischen Beeinträchtigung die Freiheitsbeschränkung „nicht bewusst erlebt". Wenn eine Bewohnerin auf Grund ihrer fortgeschrittenen Altersdemenz und der daraus resultierenden Orientierungslosigkei... mehr lesen...
Begründung: Die betroffene, am 24. August 1916 geborene Bewohnerin hat seit 25. 5. 2004 ihren Aufenthalt im „I*****-Wohnheim R*****" in I*****, einem Alters- und Pflegeheim, in dem wenigstens drei psychisch kranke oder drei geistig behinderte Menschen ständig betreut bzw gepflegt werden können. Am 28. 2. 2006 beantragte der Bewohnervertreter unter anderem die gerichtliche Überprüfung der von der Heimleitung gesetzten Freiheitsbeschränkung des „Hinderns am Verlassen des Bettes mittel... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Unterbringungssache der Rosemarie M*****, geboren am 15. Juli 1966, *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Betroffenen, vertreten durch Schöpf, Maurer & Bitschnau, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen den Besch... mehr lesen...
Begründung: Berta S***** leidet seit Jahren an einer schizophrenen Psychose. Am 14. 1. 2002 wurde sie von der Pflegestation des Seniorenheimes H***** in den geschlossenen Bereich der Landesklinik für Psychiatrie *****, transferiert. Die vorläufige Beurteilung zweier Fachärzte lautete: "Katatones Zustandsbild, schizophrenes Residuum". Die Unterbringung erfolgte ohne Verlangen. Am 16. 1. 2002 wurde Berta S***** von der geschlossenen Station S 0 in den grundsätzlich offen geführten Ber... mehr lesen...
Begründung: Die am 10.7.1941 geborene Patientin wurde am 16.5.1997 ohne Verlangen im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, aufgenommen. Anläßlich der Anhörung am 21.5.1997 wurde die Unterbringung vorläufig und nach mündlicher Verhandlung mit Beschluß vom 3.6.1997 bis 11.7.1997 für zulässig erklärt. Am 17.5.1997 duschte die Patientin morgens. Am 18.5.1997 war ihr Pflegezustand so schlecht, daß sich andere Patienten massiv über die dadurch entstehende Ger... mehr lesen...
Begründung: Der am 28.7.1941 geborene Kläger leidet an den Folgeerscheinungen mehrerer Schlaganfälle, und zwar an einer Gangstörung (Fremdhilfe erforderlich), motorischen Sprachlähmung und weitgehendem Verlust des Sehvermögens; außerdem besteht ein höhergradiges hirnorganisches Psychosyndrom. Der Kläger wird innerhalb der Wohnung im Haus seiner Schwester, wo eine Wohneinheit im Untergeschoß samt Terrassenfläche für ihn bereit steht, nur mit dem Rollstuhl bewegt; er kann diesen n... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33HeimAufG §3
Rechtssatz: Das (generelle) Absperren der Stationstüre zur Nachtzeit bewirkt keine Unterbringung im Sinne des § 2 UbG. Entscheidungstexte 5 Ob 571/93 Entscheidungstext OGH 22.02.1994 5 Ob 571/93 8 Ob 121/06m Entscheidungstext OGH 18.12.2006 8 Ob 121/06m Vgl aber; Beisatz: Im Versperrthalt... mehr lesen...
Begründung: Willibald S***** kam am 14.9.1992 in Begleitung seiner Lebensgefährtin Dragica P***** ins Psychiatrische Krankenhaus der Stadt Wien Baumgartner Höhe. Er wurde dort in einen offenen Bereich aufgenommen. Willibald S***** war wegen massiven Alkoholmißbrauches desorientiert und verwirrt. Der Kranke fand sich auf der Station nicht zurecht und benötigte immer wieder Hilfe. Am 18.9.1992 um 22.00 Uhr wurde er in ein offenes Netzbett gelegt, weil er desorientiert im Schlafs... mehr lesen...
Begründung: Die für die 5. Psychiatrische Abteilung des P***** Krankenhauses ***** zuständige Patientenanwältin beantragte am 14.8.1992 die Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung aller Patienten der Station *****. Die Station sei geschlossen, es liege eine Unterbringung im Sinne des Unterbringungsgesetzes vor. Personen, die sich in der Station aufhielten, könnten ohne fremde Hilfe diese nicht verlassen. Zur Öffnung der Tür bedürfe es eines Schlüssels, über den die Patiente... mehr lesen...
Norm: UbG §2UbG §33HeimAufG §3
Rechtssatz: Eine Beschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit liegt immer dann vor, wenn es einer Person unmöglich gemacht wird, ihren Aufenthalt nach ihrem freien Willen zu verändern. Die ständige Abhängigkeit der freien Aufenthaltsveränderung vom Willen eines anderen stellt bereits die Beschränkung der Bewegungsfreiheit her. Das Fehlen des für eine Beaufsichtigung im offenen Bereich erforderliche Personal dar... mehr lesen...
Begründung: Die - nicht im geschlossenen Bereich des Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien gelegene - Station*****, welche zu einer geronto-psychiatrischen Abteilung dieses Krankenhauses gehört, wird immer dann vorübergehend versperrt gehalten, wenn das Personal wegen anderer Aufgaben nicht in der Lage ist, die - infolge des körperlichen oder geistigen Zustandes mancher Patienten - erforderliche Aufsicht vorzunehmen. Die Patienten können jedoch in solchen Fällen auf Wunsch ... mehr lesen...