Begründung: In seinem an den Obersten Gerichtshof gerichteten und am 14. 9. 2006 eingelangten Fristsetzungsantrag behauptet der Antragsteller die Säumnis des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht (GZ 42 R 298/06v), das bis dato über den am 24. 4. 2006 eingebrachten Rekurs des Antragstellers ungeachtet der bereits am 23. 5. 2006 erfolgten Vorlage des Aktes nicht entschieden habe. Rechtliche Beurteilung Bei Säumigkeit eines Gerichtes mit... mehr lesen...
Begründung: Am 22. Juli 2003 beantragte der Antragsteller beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, ihm die Verfahrenshilfe für die Einbringung einer Klage auf 32.309,17 EUR gegen seine geschiedene Ehegattin zu gewähren. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien sprach mit Beschluss vom 19. August 2003 seine Unzuständigkeit aus und überwies die Rechtssache an das Bezirksgericht Liesing. Das Bezirksgericht Liesing erklärte sich mit Beschluss vom 26. August 2003 für unzuständ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem gegenständlichen Fristsetzungsantrag verfolgte der Kläger das Ziel, dem Landesgericht Korneuburg eine angemessene Frist für die Entscheidung über seinen (das Bezirksgericht Hollabrunn betreffenden) Fristsetzungsantrag vom 15. 9. 2003 zu setzen. Er war an das Oberlandesgericht Wien gerichtet, ist jedoch richtiger Weise dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt worden (9 Fs 501-503/02). Über den nach Meinung ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 21. 1. 2003, GZ 1 P 2569/95m, mit dem Univ. Prof. Dr. Max H. Friedrich mit der Erstellung eines Befundes und Gutachtens beauftragt wurde, hat die Kindesmutter am 30. 1. 2003, Vorstellung, in eventu Rekurs an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erhoben und gleichzeitig einen Fristsetzungsantrag eingebracht. Dieser Fristsetzungsantrag ist bisher dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als übergeordnete... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 22. Mai 2002, AZ 6 R 38/02d, wies das Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht den Rekurs der Gesellschaft gegen den Beschluss des Landesgerichtes Wels auf amtswegige Löschung der Gesellschaft gemäß § 40 FBG vom 11. Februar 2002, GZ 27 Fr 640/02i-1, als unzulässig zurück. Die Gesellschaft habe gegen den Löschungsbeschluss zunächst nur eine Vorstellung erhoben, über die das Erstgericht zu entscheiden haben werde. Die Gesellschaft habe erst nach Ablauf d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hatte beim Erstgericht Verfahrenshilfe beantragt. Er stellte am 4. 9. 2001 einen Fristsetzungsantrag, den das übergeordnete Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Beschluss vom 2. 5. 2002 mangels Beschwer zurückwies, weil das Erstgericht schon zuvor über den Verfahrenshilfeantrag entschieden hatte. Mit dem am 5. 6. 2002 beim Präsidium des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller einen Fristsetzu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die zu 1.), 2.), 10.) und 11.) gestellten Fristsetzungsanträge betreffen im Wesentlichen übereinstimmend eine angebliche Säumnis mit der begehrten Übersendung einer Abschrift des Sachwalterschaftsaktes 2 P 196/99w des BG Fünfhaus an Dr. Vana, der mit Beschluss des BG Fünfhaus vom 7. 4. 2000, Jv 1732-17/99-15 für das gesamte zu Jv 1732-17/99 anhängige Verfahren und alle Justizverwaltungssachen, die mit dem bei diesem Geri... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 30. 5. 2000 (ON 26) die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 3. 4. 2000, GZ 5 C 713/99t-23, sowie einen damit verbundenen Rekurs gegen einen Beschluss des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 24. 2. 2000, GZ 5 C 713/99t-18, als verspätet zurück. Dagegen erhob die klagende Partei einen am 7. 6. 2000 überreichten Rekurs, der am 20. 6. 2000 beim Gericht zweiter Instanz einlangte. Schon am 21. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 11. 5. 2000 "alle noch offenen Exekutions- und Strafanträge der betreibenden Partei" ab. Dagegen erhob die betreibende Partei Rekurs (Einlangen 17. 5. 2000), der am 26. 5. 2000 beim Gericht zweiter Instanz einlangte. Schon am 23. 6. 2000 stellte die betreibende Partei dort einen an den Obersten Gerichtshof gerichteten "Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG" mit dem Begehren, dem Rekursgericht "binnen 24 Stunden" die Fällung der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 11. August 1998 wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien den Ablehnungsantrag des Beklagten und Widerklägers gegen den Vorsteher des Bezirksgerichtes Döbling zurück. Dagegen erhob der Beklagte und Widerkläger schriftlich ohne Anwaltsfertigung Rekurs. Mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 2. Oktober 1998 - zugestellt am 7. Oktober 1998 - wurde der Rekurswerber unter Rückstellung des Rechtsmittelschriftsatzes zu desse... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1: Zu 2 R 72/96 des Oberlandesgerichtes Linz ist über einen Rekurs der oben genannten Antragsteller gegen einen Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 13.3.1996, 21 Nc 1/93, in den hinsichtlich der Antragsteller seinerzeit beim Landesgericht Wels anhängig gewesenen, jetzt beim Handelsgericht Wien anhängigen Konkursverfahren zu entscheiden. Es geht um die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Revisi... mehr lesen...
Norm: GOG §91 Abs2
Rechtssatz: Eine Fristsetzung ist nach der Entscheidung durch das (vermeintlich) säumige Gericht gar nicht mehr möglich, eine rein akademische Entscheidung darüber, dass das Gericht säumig war, im Gesetz nicht vorgesehen. Eine solche Entscheidung stünde im Widerspruch zu dem Beschleunigungseffekt, den der Gesetzgeber mit dieser Regelung erreichen wollte. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: GOG §91 Abs2
Rechtssatz: Auch in den von § 91 Abs 2 GOG erfaßten Fällen - in denen das Gericht bei Einbringung des Fristsetzungsantrages allenfalls noch säumig war - kann aber das vom Gesetz vorgesehene Aufrechterhalten des Antrages nur den Sinn haben, daß das übergeordnete Gericht zu prüfen hat, ob das (säumige) Gericht tatsächlich alle im Antrag genannten Verfahrenshandlungen bereits durchgeführt hat und die Partei damit klaglos gestell... mehr lesen...
Norm: GOG §91 Abs1GOG §91 Abs2
Rechtssatz: Die Vorlage des Fristsetzungsantrages hat nur unter den in § 91 Abs 2 GOG bestimmten Voraussetzungen zu erfolgen. Entscheidungstexte 7 Fs 501/90 Entscheidungstext OGH 11.04.1990 7 Fs 501/90 Veröff: RZ 1990/110 S 257 2 Nc 19/06a Entscheidungstext OGH 19.09.2006 2 Nc 19/06a Bei... mehr lesen...