Begründung: Die Klägerin ist eine liechtensteinische Kapitalgesellschaft, der Erstbeklagte ist Notar in *****, die Zweitbeklagte eine bei ihm beschäftigte Notarsubstitutin. Mit der zu 4 Cg 243/09g des Landesgerichts ***** erhobenen Klage begehrt die Klägerin 1,6 Mio EUR Schadenersatz, da die Beklagten bei der notariellen Bekräftigung (Mantelung) einer Privaturkunde iSv § 54 NO entgegen § 53 NO nicht auf unwirksame Vertragsbestimmungen hingewiesen hätten; sollte keine Mantelung vorg... mehr lesen...
G r ü n d e : In der Strafsache gegen Adis S***** und weitere sechs Angeklagte wegen des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 27 Hv 17/09z des Landesgerichts Innsbruck, fand am 30. Juni 2009 vor dem Landesgericht Innsbruck als Schöffengericht die Hauptverhandlung (§ 276a StPO) über die von der Staatsanwaltschaft Innsbruck erhobene Anklage statt. Der erkennende Schöffensenat war dabei mit zwei (Berufs-)Richtern und ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragte eine "Verlagerung des Gerichtsstandes" (gemeint: Delegierung an ein anderes Gericht als das Bezirksgericht Rohrbach). Das Oberlandesgericht Linz wies den Delegierungsantrag ab. Es führte im Wesentlichen folgendes aus: Eine Delegierung solle einen Ausnahmefall bilden. Eine allzu großzügige Anwendung des § 31 JN würde ein unvertretbare Lockerung der Zuständigkeitsordnung bedeuten. Ein Delegationsantrag könne nicht auf Ablehnungsgründe gestützt werde... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von 300.000 S sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche künftigen Rufschädigungen, die dem Kläger durch eine Antragstellung der Beklagten bei einem Prozessgericht, "dass die Prozessfähigkeit des Klägers nicht gegeben ist, weshalb im Auftrag des Vereinsvorstandes der Antrag gestellt wird, gemäß § 6 lit a ZPO vorzugehen", entstanden sind. Der Kläger habe gegen den Erstbeklagten eine Bereicherungsklage auf Rückzahlung... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Landesgericht S***** als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte zur Zahlung eines Betrages von S 69.209,65 brutto s.A. schuldig zu erkennen und festzustellen, daß das am 11.11.1991 zwischen ihr und der Beklagten eingegangene Dienstverhältnis in ein unbefristetes übergegangen und daß dieses Dienstverhältnis aufrecht sei. Sie sei mit der Beklagten ein befristetes Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete des Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Bauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** A***** Y*****, Kaufmann, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwälte *****, wider die beklagte Partei ***** R***** L*****, Angestellter, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18.12.1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13.12.1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr.Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwischen dem ... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht für ZRS Wien wurde vom Rekurswerber zu 53 a Cg 1052/86 ein gegen die Republik Österreich gerichtetes Amtshaftungsverfahren eingeleitet. Derzeit sind beim Oberlandesgericht Wien Rechtsmittelverfahren anhängig. In diesen lehnte der Rekurswerber eine Reihe von Richtern des Oberlandesgerichtes Wien wegen Befangenheit ab. Dadurch wurde sowohl der nach der Geschäftsverteilung zur Entscheidung über die Ablehnung von Richtern der Senate 1 bis 6, 11, 12, 14 b... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs3GOG §32GOG §34JN §1 AZPO §514 C3
Rechtssatz: Die Festsetzung der Geschäftsverteilung durch den Personalsenat erfolgt nicht in Ausübung der Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen. Beschlüsse des Personalsenates, mit denen Geschäftsverteilungsmaßnahmen getroffen wurden, können, da die Vorschriften der JN und der ZPO auch nicht analog auf sie angewendet werden können, durch die Parteien jener Verfahren, die durch sie bet... mehr lesen...
Begründung: Am 22.Oktober 1985 wurde über das Vermögen des Dipl.Ing. Wilhelm Siegfried P*** der Konkurs eröffnet (ON 2). Am 18.Februar 1987 wies das Erstgericht den Antrag des Gemeinschuldners auf Ausscheidung der ihm bücherlich zugeschriebenen Hälfte der Liegenschaft EZ 381 KG Goisern ab (ON 321). Das Rekursgericht hob diesen Beschluß auf und trug dem Erstgericht ohne Rechtskraftvorbehalt eine neue Entscheidung über den Antrag des Gemeinschuldners nach Ergänzung des Verfahrens au... mehr lesen...
Begründung: Am 21.4.1987 stellte Dipl.Ing. Wilhelm P*** in den oben genannten Konkursverfahren (im eigenen Namen, als Geschäftsführer der gemeinschuldnerischen Gesellschaften und als Vertreter seiner Gattin Karin P***) den Antrag, die beim Kreisgericht Wels anhängigen Konkursverfahren an ein anderes Gericht zu delegieren, weil das Oberlandesgericht Linz am 14.10.1986 zu 5 Nc 144/86 und am 18.3.1987 zu 11 Ns 138/87 der Befangenheitserklärung aller Richter des Kreisgerichtes Wels st... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben angeführten Urteil hat das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht den von den Angeklagten Karl B*** sen., Stefan B*** und Adelinde B*** gegen das Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Korneuburg vom 29.Oktober 1984, GZ 12 a E Vr 603/84-25 - mit dem die drei Angeklagten des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 erster Fall StGB sowie Stefan und Adelinde B*** außerdem auch noch des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art87 Abs3GOG §32GOG §42StPO §18StPO §292
Rechtssatz: Berufungsverhandlung in geschäftsverteilungswidriger Senatszusammensetzung (Mitwirkung eines nach der Vertretungsregelung unzuständigen Ersatzmitglieds) verletzt das Gesetz in den (Verfassungsbestimmungen) Bestimmungen der Art 83 Abs 2, 87 Abs 3 B-VG sowie in den Bestimmungen der §§ 32, 42 GOG und § 18 StPO. Aufhebung des den Berufungen der Angeklagten nicht Folge g... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs3GOG §26GOG §32ZPO §477 Abs1 Z2 D2d
Rechtssatz: Aus einer beschränkten oder gar fehlenden Anfechtungsmöglichkeit darf keinesfalls die Unbeachtlichkeit der Geschäftsverteilung gefolgert werden. Solange eine Geschäftsverteilung in Geltung steht, ist sie vielmehr anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 583/80 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 6 Ob 583/80 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87GOG §32
Rechtssatz: Die Festlegung der Geschäftsverteilung eines GH erster Instanz (Landesgericht für Strafsachen Wien) durch den Personalsenat und die Vollziehung der Geschäftsverteilung durch den Präsidenten des GH sind Akte der Gerichtsbarkeit. Vgl auch; VerfGH vom 16.10.1952, Zl B 100/52 Entscheidungstexte Okt 45/73 Entscheidungstext OGH 30.11.1973 Okt 45/73 Verö... mehr lesen...
Norm: AHG §1 cd1aB-VG Art83B-VG Art87GOG §32GOG §34JN §30RDG §36
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Einzelrichtersache bei einem GH ist § 30 JN erst anwendbar, wenn bei allen Richtern des GH die Voraussetzungen des § 19 JN vorliegen. Sonst ist es Sache des Personalsenates, unter Ausschöpfung der sich aus dem Personalstand ergebenden Möglichkeiten dafür zu sorgen, daß der angerufene GH auch tätig werden kann. Tut er dies nicht, könnten sich dar... mehr lesen...
Norm: B-VG Art83B-VG Art87Geo §17GOG §32GOG §34RDG §36
Rechtssatz: Wenn durch als gerechtfertigt anerkannte Befangenheitserklärungen weder der mit der Leitung der Gerichtsabteilung beauftragte Richter noch seine Stellvertreter judizieren können, hat der zuständige Personalsenat durch richterlichen Akt (Änderung der Geschäftsverteilung) eine zur Bereinigung der Situation geeignete Verfügung zu treffen. Veränderungen der Geschäftsverteilung sind ... mehr lesen...
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind miteinander verheiratet. Das Erstgericht erließ durch einen für das außerstreitige Verfahren zuständigen Richter auf Antrag der Ehefrau eine einstweilige Verfügung, womit dem Ehemann verboten wurde, über die Hauptmietrechte an der Ehewohnung zu verfügen. Anläßlich des Rekurses des Ehemannes hob das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts als nichtig auf und trug ihm auf, durch den für das streitige Verfahren zuständigen Richter der ... mehr lesen...
Die Ehe Dris. Gottfried I. mit Erika E. wurde am 9. Juli 1963 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Aus der Ehe stammen die am 30. Dezember 1957 geborene Isabella und der am 10. Februar 1960 geborene Bernhard. Nach der Scheidung blieben die Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter. Die Mutter beantragt nunmehr namens der beiden Kinder, den Vater wegen Geisteskrankheit zu entmundigen und führt eine Reihe von Fakten an, aus denen die Geisteskrankheit hervorgehen soll. Das ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs3GOG §26GOG §32ZPO §196ZPO §477 Abs1 Z2 D2
Rechtssatz: Die Befassung eines nach der Geschäftsverteilung nicht berufenen Einzelrichters des Gerichtshofes mit einer Streitsache ist nicht mit Nichtigkeit behaftet. Entscheidungstexte 8 Ob 158/66 Entscheidungstext OGH 05.07.1966 8 Ob 158/66 Veröff: JBl 1966,616 = RZ 1967,14 5 O... mehr lesen...
Norm: GOG §32GOG §34
Rechtssatz: Die Zuteilung eines Richters lediglich zur Erledigung einer bestimmten Rechtssache an ein anderes Gericht ist unzulässig und bewirkt, daß das in dieser Sache von dem zugeteilten Richter gefällte Urteil nach § 477 Abs 1 Z 2 ZPO nichtig ist. Entscheidungstexte 4 Ob 16/51 Entscheidungstext OGH 20.02.1951 4 Ob 16/51 Veröff: SZ 24/45 = JBl 1952,... mehr lesen...
Am 11. Juli 1950 fand unter dem Vorsitz des Oberlandesgerichtsrates Dr. Sch. im Beisein der Oberlandesgerichtsräte Dr. Th. und Dr. N., des letzteren als Berichterstatter, und der Laienrichter Dr. Paul P. und Ernst D. in vorliegender Rechtssache eine öffentliche mündliche Berufungsverhandlung statt, bei der die Einvernahme des Zeugen Dr. Ferdinand S. in H. im Requisitionsweg und gleichzeitig Schluß der Verhandlung nach § 193 Abs. 3 ZPO. beschlossen wurde. Das Requisitionsprotokoll Dris... mehr lesen...