Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Leistungsbescheid vom 24.07.2024 wurde der Beschwerdeführer (BF) aufgefordert, den Betrag von insgesamt € 252,46 der Republik Österreich zu ersetzen. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF mit Ablauf des 15.02.2024 vorzeitig aus dem Grundwehrdienst entlassen worden sei. Gemäß § 2 Abs. 1 HGG 2001 bestünden Ansprüche nach diesem Bundesgesetz nur für Zeiten, die in die Dien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer ist Soldat in einer Organisationseinheit des Bundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zur Auslandseinsätzen. Aufgrund freiwilliger Meldung vom 11.09.2017 war er seit 01.12.2017 im Rahmen der Auslandseinsatzbereitschaft bereit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an Auslandseinsätzen in der Dauer von insgesamt sechs Monaten teilzunehmen. I.2. In weiterer Folge wurde mit rechtskräftigem Bescheid des... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.02.2020 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes Wien ist einen Vollzug zugänglich, da dem Revisionsführer die Rückerstattung einer Bereitstellungsprämie in der Höhe von ? 2.035,48 au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Leistungsbescheid der belangten Behörde vom 16.06.2016 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF), der zeitlich befristete Vertragsbediensteter des Bundesheeres war, im Zusammenhang mit der auf seinen Wunsch erfolgten vorzeitigen Entlassung aus der Auslandseinsatzbereitschaft mit 31.01.2016 aufgefordert, der Republik Österreich € 9.354,32 an empfangenen Bereitstellungsprämien zurück zu erstatten. Gleichzeitig wurde eine Rückerstattu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Leistungsbescheid der belangten Behörde vom 23.02.2017 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF), der zeitlich befristeter Vertragsbediensteter des Bundesheeres war, im Zusammenhang mit der aufgrund mangelnder Eignung seiner Person zur Teilnahme an Auslandseinsätzen erfolgten vorzeitigen Entlassung aus der Auslandseinsatzbereitschaft mit 20.04.2016 aufgefordert, der Republik Österreich € 1.858,54 an empfangenen Bereitstellungsprämi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 12.01.2018 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 12.01.2018 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer erstmals am 16.10.2017 einer Eignungsüberprü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Bescheid der belangten Behörde vom 09.03.2017 wurde festgestellt, dass die Auslandseinsatzbereitschaft des Beschwerdeführers gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) mit Ablauf des 31.03.2017 wegen mangelnder Eignung des Beschwerdeführers zur Teilnahme an Auslandseinsätzen vorzeitig ende. Begründend wird darin ausgeführt, dass die Dienstbehörde BMLV mitgeteilt habe, dass dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer hat am 05.09.2016 den Ausbildungsdienst in der Dauer von zwölf Monaten angetreten. Mit Schreiben vom 07.07.2017 erklärte er gemäß § 37 Abs. 3 WehrG seinen Austritt aus dem Ausbildungsdienstes. Im Formblatt der Austrittserklärung wurde der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass der Wehrpflichtige bei vorzeitiger Beendigung für jene Monate des Ausbildungsdienstes, die ihm für den Grundwehrdienst angerechnet würden, de... mehr lesen...