Der Beschwerdeführer, der als Südtiroler österreichischen Staatsangehörigen in Bezug auf das Studium gleichgestellt war, immatrikulierte im WS 1989/90 an der Universität Innsbruck (die in der Folge ohne Zusatzbezeichnung genannten akademischen Organe sind solche dieser Universität) und inskribierte den Studienzweig Geschichte, Studienrichtung Politikwissenschaft. In seinem Studienbuchblatt scheinen unter der Rubrik Reifeprüfung die Angabe "07.86" und unter der Bezeichnung Schulform di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §6 Abs1 idF 1981/332;AHStG §6 Abs4 idF 1981/332;AHStG §6 Abs5 litc idF 1981/332;AVG §69 Abs1 Z1;AVG §69 Abs1 Z3;UniStG 1997 §30;UniStG 1997 §68 idF 1998/I/131;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass - unter Berücksichtigung der Bedeutung der als Bescheid zu wertenden Immatrikulation während des gesamten Studiums bis zum erfolgreichen Abschluss ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer nahm im Wintersemester 1991/92 sein Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien auf und inskribierte in diesem Semester die Studienrichtung Volkswirtschaft. Im Sommersemester 1992 war er wegen Berufstätigkeit nicht inskribiert. Im Wintersemester 1992/93 inskribierte er die Studienrichtung Betriebswirtschaft und beantragte am 6. November 1992 erstmals die Gewährung von Studienbeihilfe. Mit Bescheid vom 20. April 1993 wurde sein Antrag auf Gewährung von Studienbe... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §6 Abs5 litb;AHStG §8 Abs2;StudFG 1992 §20 Abs1 Z1;StudFG 1992 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine iSd § 6 Abs 5 lit b AHSchStG geltend gemachte studienrechtliche Behinderung wirkt sich auch auf die Semesterzählung nach § 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 StudFG 1992 aus (hier: Exmatrikulation wegen Berufsfähigkeit nach dem ersten Semester). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer nahm im Studienjahr 1992/93 sein Studium der Architektur an der Technischen Universität Graz auf. Er war jedoch nur im Wintersemester 1992/93, nicht aber im Sommersemester 1993 inskribiert. Vom 4. Jänner bis 31. August 1993 leistete er den ordentlichen Präsenzdienst. Im Wintersemester 1993/94 setzte der Beschwerdeführer sein Architekturstudium fort und beantragte am 29. Oktober 1993 die Gewährung einer Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz 1992 (im folg... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: AHStG §27;AHStG §6 Abs5 litb;AHStG §8 Abs2;StudFG 1992 §20 Abs1 Z1;StudFG 1992 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei der Zählung jener beiden ersten Semester, für die ein besonderer Nachweis des günstigen Studienerfolges iSd § 20 Abs 1 StudFG 1992 nicht erbracht werden muß, sind solche Semester nicht zu rechnen, die wegen einer Behinderung aufgrund gesetzliche... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer leistete vom 1. Oktober 1989 bis zum 31. März 1990 den Grundwehrdienst beim Bundesheer ab. Gleichzeitig war er an der Universität Wien in der Studienrichtung Medizin immatrikuliert (im folgenden als Vorstudium bezeichnet); er inskribierte auch während des Wintersemesters 1989/90 und des Sommersemesters 1990 L... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §6 Abs5 litb;AHStG §8 Abs2;
Rechtssatz: Durch erfolgte Inskription von Lehrveranstaltungen gibt ein Student zu erkennen, daß er sein Studium nicht unterbrochen hat (hier: Inskription von Lehrveranstaltungen während des Präsenzdienstes). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991120254.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §30 Abs1;AHStG §6 Abs5 litb letzter Satz idF 1984/116;
Rechtssatz: Im Rahmen des § 30 Abs 1 Allg. Hochschul-Studiengesetz kann einer Berufstätigkeit des Studierenden die Eigenschaft eines wichtigen Grundes im Sinne des § 6 Abs 5 lit b letzter Satz leg cit nur zukommen, wenn sie geeignet ist, den Studierenden an der Erzielung eines positiven Prüfungserfolges zu hinder... mehr lesen...
Der am 9. Mai 1916 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1966/67 das rechts- und staatswissenschaftliche Studium an der Hochschule für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften in L. Am 26. Jänner 1973 absolvierte er das staatswissenschaftliche Rigorosum, das auf die Gesamtnote "nicht genügend" lautende Zeugnis darüber wurde ihm im Original am 29. Oktober 1973 ausgehändigt. Dennoch stellte der Beschwerdeführer - nach Bestehen der sonst erforderlichen Prüfungen - am 16. Novemb... mehr lesen...