RS Vwgh 1991/12/18 91/12/0254

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Index

72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §6 Abs5 litb;
AHStG §8 Abs2;

Rechtssatz

Durch erfolgte Inskription von Lehrveranstaltungen gibt ein Student zu erkennen, daß er sein Studium nicht unterbrochen hat (hier: Inskription von Lehrveranstaltungen während des Präsenzdienstes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991120254.X02

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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