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72/02 Studienrecht allgemeinNorm
AHStG §6 Abs5 litb;Rechtssatz
Durch erfolgte Inskription von Lehrveranstaltungen gibt ein Student zu erkennen, daß er sein Studium nicht unterbrochen hat (hier: Inskription von Lehrveranstaltungen während des Präsenzdienstes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991120254.X02Im RIS seit
26.02.2001