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72/02 Studienrecht allgemeinNorm
AHStG §27;Rechtssatz
Bei der Zählung jener beiden ersten Semester, für die ein besonderer Nachweis des günstigen Studienerfolges iSd § 20 Abs 1 StudFG 1992 nicht erbracht werden muß, sind solche Semester nicht zu rechnen, die wegen einer Behinderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus wichtigen Gründen iSd § 6 Abs 5 lit b letzter Satz AHSchStG nicht inskribiert wurden. Als Behinderung kommt jedenfalls die Ableistung des Präsenzdienstes oder des Zivildienstes in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994120057.X02Im RIS seit
26.02.2001