RS Vwgh 1994/6/29 94/12/0057

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Veröffentlicht am 29.06.1994
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Index

72/02 Studienrecht allgemein
72/13 Studienförderung

Norm

AHStG §27;
AHStG §6 Abs5 litb;
AHStG §8 Abs2;
StudFG 1992 §20 Abs1 Z1;
StudFG 1992 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Bei der Zählung jener beiden ersten Semester, für die ein besonderer Nachweis des günstigen Studienerfolges iSd § 20 Abs 1 StudFG 1992 nicht erbracht werden muß, sind solche Semester nicht zu rechnen, die wegen einer Behinderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aus wichtigen Gründen iSd § 6 Abs 5 lit b letzter Satz AHSchStG nicht inskribiert wurden. Als Behinderung kommt jedenfalls die Ableistung des Präsenzdienstes oder des Zivildienstes in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120057.X02

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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