Mit dem vor der Agrarbezirksbehörde K (kurz: ABB) am 15. April 1970 gemäß § 2 Abs. 2 des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969, LGBl. Nr. 46, abgeschlossenen Übereinkommen räumte die mitbeteiligte Partei für sich und ihre Rechtsnachfolger über näher bezeichnete Grundstücke zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers bestimmter Almparzellen ein näher beschriebenes landwirtschaftliches Bringungsrecht ein. Als "Gegenleistung" für die Einräumung dieses Bringungsrechtes räumte die bes... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §5 Abs1;GSLG Krnt 1969 §7 Abs2;GSLG Krnt 1998 §7 Abs1;GSLG Krnt 1998 §7 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem vom Bringungsrecht Belasteten steht schon auf Grund des § 7 Abs 1 Krnt GSLG 1998 ein Rechtsanspruch auf Entschädigung für die verursachten vermögensrec... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2 Abs1;GSGG §5 Abs1;GSLG Krnt 1998 §2 Abs5;GSLG Krnt 1998 §7 Abs1;
Rechtssatz: Da die Bringungsrechtseinräumung nach § 2 Abs 5 Krnt GSLG 1998 auch durch Parteienübereinkommen erfolgen kann, kann auch über die Entschädigung in diesem Übereinkommen abgesprochen werden. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien bzw. deren Rechtsvorgänger wandten sich am 26. Februar 1996 an die Niederösterreichische Agrarbezirksbehörde (ABB) und beantragten die Einräumung eines Bringungsrechtes zu Gunsten ihrer näher angeführten, Not leidenden Grundstücke in der Katastralgemeinde W. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens räumte die ABB mit Bescheid vom 25. Juni 1997 den Mitbeteiligten bzw. deren Rechtsvorgängern ein landwirtschaftliches Bringungsrecht zu Gunsten ihrer G... mehr lesen...
Index: L66203 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Niederösterreich80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §5 Abs1;GSGG §6 Abs1;GSLG NÖ §2 Abs1;GSLG NÖ §3 Abs1 Z1;GSLG NÖ §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/07/0094
2004/07/0093 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0028 E 28. März 1995 VwSlg 14231 A/1995 RS 5
(hier ohne den ersten Satz) Stammr... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 27. Juni 1989, 89/07/0002, verwiesen. Wie den Gründen dieses Erkenntnisses entnommen werden kann, fand am 19. August 1976 vor dem Amt der Salzburger Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz (AB) eine Verhandlung zum Zweck der Regelung der Trassenführung, der Grundbeistellung, der Bau- und Erhaltungsanteile sowie zur Bildung einer Bringungsgemeinschaft hinsichtlich der Bringungsanlage (Güterweg) R. statt, in ... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §5 Abs1;GSGG §6 Abs1;GSLG Slbg §2 Abs10;GSLG Slbg §2 Abs2;GSLG Slbg §2 Abs3;GSLG Slbg §2 Abs6;GSLG Slbg §5 Abs1;GSLG Slbg §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/28 93/07/0028 5
VwSlg 14231 A/1995 Stammrechtssatz Eine Trennung des Bescheidabspruches über die Einräumung des Bringungsrechtes und über ... mehr lesen...
Am 2. August 1967 stellten die Beschwerdeführer bei der Agrarbezirksbehörde Gmunden (ABB) einen Antrag auf Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes zugunsten ihrer Liegenschaft (Streuwiese) Gp. Nr. 229/2, KG L. Im Zuge des daraufhin eingeleiteten Verfahrens wurde in der Verhandlung am 16. Oktober 1967 vor der ABB folgendes Übereinkommen zwischen den Beschwerdeführern und den Ehegatten W. geschlossen: "a) Auf Befragen des Verhandlungsleiters geben die Antragsteller hi... mehr lesen...
Index: L66204 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Oberösterreich80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §5 Abs1;GSGG §6 Abs1;GSLG OÖ §1;GSLG OÖ §2;GSLG OÖ §4;GSLG OÖ §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/28 93/07/0028 5 Stammrechtssatz Eine Trennung des Bescheidabspruches über die Einräumung des Bringungsrechtes und über die hiefür zu leistende Entschädigung ist nach dem Slbg GSLG möglich. Es triff... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 16. März 1990 beantragte die zweitbeschwerdeführende Partei die Einräumung eines landwirtschaftlichen Bringungsrechtes für die Bewirtschaftung der sogenannten L.-Wiese. Begründet wurde dieser Antrag damit, die zweitbeschwerdeführende Partei sei Eigentümerin der im Jahre 1955 per Handschlag erworbenen L.-Wiese, bestehend aus den Grundstücken Nr. 828/1, 828/2, 829/1 und 829/2, EZ. 233, KG. Schloß M. Seit 1955 seien die landwirtschaftliche Zufahrt und der Viehtrieb unbean... mehr lesen...
Index: 80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0045
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 5 Abs 1 GSGG läßt sich schließen, daß zwar vermögensrechtliche Nachteile auszugleichen sind, daß daraus ein gesetzliches Verbot der Trennung zwischen der Einräumung des Bringungsrechtes und der Entscheidung über den dadurch ausge... mehr lesen...
Index: L66205 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Salzburg80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §2;GSGG §5 Abs1;GSGG §6 Abs1;GSLG Slbg §2 Abs10;GSLG Slbg §2 Abs2;GSLG Slbg §2 Abs3;GSLG Slbg §2 Abs6;GSLG Slbg §5 Abs1;GSLG Slbg §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/07/0045
Rechtssatz: Eine Trennung des Bescheidabspruches über die Einräumung des Bring... mehr lesen...