Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. April 1997 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Gewerbeberechtigung für das Taxigewerbe, eingeschränkt auf die Verwendung eines Pkw im Standort Wien 10, Quellenstraße 24b, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründung: des angefochtenen Bescheides ging die belangte Behörde - nach Darstellung der Rechtslage - im wesentlichen davon aus, daß mit rechtskräfti... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0131 7
(hier: Ergangen zu § 87 Abs1 Z 2 GewO 1994). Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 1 und § 87 Abs 2 GewO 1973 bieten der erkennenden Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Ent... mehr lesen...
1. Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg richtet, war sie gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen, weil das im Art. 131 Abs. 1 B-VG für die Einbringung einer Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde aufgestellte Erfordernis der Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges zur Folge hat, daß immer nur der Bescheid, der von der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990030127.X01 Im RIS seit 20.05.1992 mehr lesen...
Mit den im Spruch: angeführten im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurden vom Landeshauptmann von Vorarlberg über den Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes vier Geldstrafen von je S 5.000,-- (zusammen sohin S 20.000,--) und Ersatzfreiheitsstrafen von je drei Tagen (zusammen sohin zwölf Tage) verhängt. In der gegen diese Bescheide beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde wird beantragt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerken... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;VStG §53 Abs4;VStG §53b Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 90/03/0023
AW 90/03/0024
AW 90/03/0025
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil European Cas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §37;GelVerkG §16;
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Bewerber um eine Konzession sowohl der Behörde als auch der zuständigen Fachgruppe wegen seiner Tätigkeit im Kraftfahrlinienverkehr bekannt ist, enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, über das Konzessionsansuchen ein dem Gesetz entsprechendes Ermittlungsverfahren durchzufü... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0081 E 3. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Schutzzweck der Betriebsordnung ist nicht auf den Straßenverkehr beschränkt, sondern ist darauf gerichtet, jedermann von der Verletzung jedes durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgutes zu bewahren. Der Verweigerungsgrund nach § 34 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §114;AVG §37;AVG §45 Abs2;BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG;StGB §159 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Dem Antragsteller fehlt die in § 32 Abs 1 Z 3 Betriebsordnung geforderte Vertrauenswürdigkeit, wenn gegen ihn strafgerichtliche Verurteilungen wegen fahrlässiger Krida gemäß... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;GelVerkG;
Rechtssatz: Der Schutzzweck der Betriebsordnung ist nicht auf den Straßenverkehr beschränkt, sondern ist darauf gerichtet, jedermann von der Verletzung jedes durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgutes zu bewahren. Der Verweigerungsgrund nach § 34 Abs 1 Z 3 Betriebsordnung (nunmehr § 32 Abs 1 Z 3 Betriebsordnung) setzt... mehr lesen...