Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Umstand, dass ein Bewerber um eine Konzession sowohl der Behörde als auch der zuständigen Fachgruppe wegen seiner Tätigkeit im Kraftfahrlinienverkehr bekannt ist, enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, über das Konzessionsansuchen ein dem Gesetz entsprechendes Ermittlungsverfahren durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030210.X02Im RIS seit
18.01.2007