RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0210

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
GelVerkG §16;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Bewerber um eine Konzession sowohl der Behörde als auch der zuständigen Fachgruppe wegen seiner Tätigkeit im Kraftfahrlinienverkehr bekannt ist, enthebt die Behörde nicht der Verpflichtung, über das Konzessionsansuchen ein dem Gesetz entsprechendes Ermittlungsverfahren durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030210.X02

Im RIS seit

18.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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