Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 28. 4. 2008 einvernehmlich geschieden. In der anlässlich der Scheidung gemäß § 55a Abs 2 EheG geschlossenen Vereinbarung kamen die Ehegatten überein, dass eine in ihrem gemeinsamen Eigentum stehende Liegenschaft vorerst im jeweiligen Hälfteeigentum bleiben, aber ehestmöglich zu einem Mindestkaufpreis von 130.000 EUR verkauft werden sollte. Für den Fall des Verkaufs zu diesem Mindestpreis verpflichteten sich die Streitteile den ihnen jew... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Mag. Dr. Sabine S*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Kleinszig Dr. Puswald Partnerschaft in St. Veit an der Glan, gegen den Antragsg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Andrea B*****, vertreten durch Dr. Georg Uher, Rechtsanwalt in Mistelbach, gegen den Antragsgegner Leopold B*****, vertreten durch Dr. Harald Hauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des eheli... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 22. 3. 2006 rechtskräftig gemäß § 55a EheG geschieden. Der gleichzeitig abgeschlossene Scheidungsvergleich hielt unter anderem fest, dass Die Ehe der Parteien wurde am 22. 3. 2006 rechtskräftig gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden. Der gleichzeitig abgeschlossene Scheidungsvergleich hielt unter anderem fest, dass der Ehemann (nunmehrige Antragsteller) die Ehewohnung unter Mitnahme der ihm zukommenden Gegenstände bereits geräumt hat und we... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 31. 12. 1987 die Ehe geschlossen und zuvor am 17. 12. 1987 einen Notariatsakt abgeschlossen, wonach „jeder Teil (...) gegenüber dem anderen auf die Aufteilung der von jedem während der Ehe angesammelten Ersparnisse (verzichtet)". Die Vorinstanzen haben diese Vereinbarung als wirksam und das von der antragstellenden Frau aus der Aufteilung der ehelichen Ersparnisse abgeleitete Begehren auf Ausgleichszahlung für unberechtigt erkannt. ... mehr lesen...
Begründung: Da sich die Streitteile mit Scheidungsplänen trugen, kam es ab Juni 2001 zu einem Schriftverkehr zwischen der Antragstellervertreterin und der damaligen Vertreterin des Antragsgegners über eine einvernehmliche Ehescheidung und den Abschluss eines Scheidungsvergleiches. Parallel führten die Parteien auch direkte Gespräche zu diesem Thema. Am 16. August 2001 übersandte die damalige Vertreterin des Antragsgegners mit dessen Wissen und Zustimmung ein Fax an die Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 4. 1984 geschlossene Ehe der Streitteile ist seit 7. 6. 2002 rechtskräftig geschieden. Die Antragsgegnerin kaufte am 2. 2. 1984 ein Grundstück, auf welchem die Ehewohnung errichtet wurde. Die Antragsgegnerin brachte im Jahr 1995 eine Scheidungsklage ein; das Verfahren ruht. Die Ehe ist zumindest seit 1996 (gemeint wohl 1995) zerrüttet. Im Jahr 1999 führten die Parteien zwei Besitzstörungsstreitigkeiten, die die Ehewohnung betrafen. In der Korrespondenz aus die... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren während aufrechter Ehe je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sie ein Wohnhaus errichteten. Mit Notariatsakt vom 23. 11. 1999 übertrug der Kläger seine Liegenschaftshälfte an die Beklagte gegen Übernahme auch der auf den Kläger entfallenden Hälfte der pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkeiten, die mit 1,098.530 S beziffert wurden. Punkt Erstens ("Rechtsabsicht") des Vertrages lautet: "... (die Streitteile) sind je zur Hälfte gr... mehr lesen...
Begründung: Die Eheleute haben an einer Liegenschaft (mit Haus) ihrer Söhne seit 1994 ein unbeschränktes Fruchtgenussrecht. Die Ehe wurde am 15. 6. 2000 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden. In der Scheidungsvereinbarung hielten die Parteien fest, dass die Antragsgegnerin, eine holländische Staatsbürgerin, beabsichtige, künftig ihren Hauptwohnsitz in Holland und daher keinen ständigen Aufenthalt auf der Liegenschaft in Hohentauern zu haben. Die Parteien regelten die Fragen d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ab, da die Streitteile am 1. 9. 1995 Gebrauchsvermögen und Ersparnisse einvernehmlich aufgeteilt und diese Aufteilung auch vollzogen haben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragstellers mit der
Begründung: Folge, dass der lange Zeitablauf zwischen der außergerichtlichen Aufteilungsvereinbarung und der Scheidung der Ehe ein Indiz für das Fehlen eines unmitte... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der einvernehmlichen Ehescheidung vereinbarten die Antragsteller zu C 440/01f des Erstgerichtes unter anderem, dass die Zweitantragstellerin vier verschiedene Darlehensverpflichtungen zur alleinigen Rückzahlung übernehme und den Erstantragsteller, der dafür lediglich als Ausfallsbürge hafte, für jede Inanspruchnahme schad- und klaglos halte (Punkt 6 des Vergleiches). Unter diesen vier Darlehen befinden sich zwei der nunmehr rekurswerbenden Gläubigerin und zwar... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Unterschied zwischen Schiedsverträgen und Schiedsgutachterverträgen wird darin erblickt, dass der Schiedsvertrag die Entscheidung eines Rechtsstreits zum Gegenstand hat, während die Schiedsgutachterabrede auf die Feststellung von Tatsachen, Tatbestandselementen oder auf die Ergänzung des Parteiwillens gerichtet ist. In letzterem Falle soll der Schiedsgutachter vermöge seiner Sachkunde gewisse Unterlagen und Tatsachen... mehr lesen...
Begründung: Die am 5. 7. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 18. 9. 1996 zu 32 C 92/96 gemäß § 55 Abs 1 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Dieser Ehe entstammen der am 3. 4. 1977 geborene Christian S***** und der am 28. 7. 1978 geborene Martin S*****. Als Ehewohnung diente das Haus W*****straße ***** mit angrenzender Liegenschaft in G*****. Diese Liegenschaft samt dem darauf s... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §81 Abs3EheG §97 Abs2
Rechtssatz: Ein Zusammenhang zwischen einer Vereinbarung über die Aufteilung der § 81 Abs 2 und 3 EheG unterfallenden Sachen und dem Verfahren auf Scheidung wird sowohl durch ein sachliches als auch zeitliches Naheverhältnis dieser zwei Ereignisse begründet. Die beiden Komponenten dürfen zwar nicht starr gesehen werden, verstreicht jedoch ein längerer Zeitraum (zB von neun Monaten) zwischen Vereinba... mehr lesen...
Norm: ABGB §883EheG §97 Abs2
Rechtssatz: Für eine Aufteilungsvereinbarung nach § 97 Abs 2 EheG ist auch die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidungstexte 7 Ob 47/99h Entscheidungstext OGH 29.05.2000 7 Ob 47/99h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113794 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1EheG §85JN §1 DVa3bbEheG §81 ffEheG §97 Abs2
Rechtssatz: Eine rechtswirksame Regelung nach § 97 Abs 2 EheG schließt, soweit sie reicht, eine Aufteilung gemäß den §§ 81 ff EheG aus. Entscheidungstexte 7 Ob 47/99h Entscheidungstext OGH 29.05.2000 7 Ob 47/99h 1 Ob 144/12a Entscheidungstext OGH 15.11.2012 1 Ob 144... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 17. 12. 1997, rechtskräftig seit 5. 2. 1998 aus gleichteiligem Verschulden gemäß § 49 EheG geschieden. Im Zuge dieses Scheidungsverfahrens wurden zwischen den Rechtsvertretern der Parteien umfangreiche Vergleichsgespräche geführt. In der mündlichen Verhandlung vom 9. 7. 1997 (ON 14 des Scheidungsakts) kamen die Parteien vorerst überein, dass zur Ermittlung des Verkehrswerts der ehelichen Eigentum... mehr lesen...
Norm: EheG §97 Abs2
Rechtssatz: Die in § 97 Abs 2 EheG geregelte Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen über die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse wird nicht dadurch berührt, dass die Scheidung letztlich nicht nach § 55a EheG, sondern nach § 49 EheG erfolgte. Entscheidungstexte 8 Ob 232/99x Entscheidungstext OGH 09.03.2000 8 Ob 232/99x ... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. 10. 1952 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 18. 11. 1996 rechtskräftig geschieden. Bereits am 8. 1. 1993 ist der Antragsteller aus der häuslichen Gemeinschaft ausgezogen. Mit dem am 21. 7. 1997 eingebrachten Antrag stellte der Antragsteller das Begehren auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse „nach den Grundsätzen der Billigkeit“. In der Tagsatzung vom 1. 10. 1998 brachte e... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß § 55a EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem Tag stattgefundenen Tagsatzung einen gerichtlichen Vergleich geschlossen hatten, in dem hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse folgendes vereinbart wurde: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß vom 16. 2. 1998 gemäß Paragraph 55 a, EheG geschieden, nachdem die Eheleute in der an diesem T... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 5. 12. 1980 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe entstammt ein gemeinsames Kind. Am 27. 1. 1993 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragstellers geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits im Februar 1991 durch den Auszug des Antragstellers aus der Ehewohnung aufgelöst. Das aufzuteilende eheliche Gebrauchsvermögen besteht im wesentlichen aus einem Haus in F*****, das als Ehewohnung diente und im Alleineigentum der Ant... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe am 3.12.1992 gemäß § 55a EheG, einen Vergleich, in dem der Antragstellerin vom Antragsgegner u.a. das Alleineigentum an der ehelichen Liegenschaft EZ *****, GB ***** P***** mit Wohnhaus übertragen wurde. Laut Punkt IX) des Scheidungsvergleiches wurde vereinbart, daß damit alle wechselseitigen Ansprüche auf Aufteilung verglichen und bereinigt sind und das beide Streitteile auf eine Antragstellung nach den §§... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 21.7.1995 rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Während der aufrechten Ehe wurde ein Haus in Wien, das im Alleineigentum der Antragstellerin steht und von ihr in die Ehe eingebracht wurde, von den Streitteilen als Ehewohnung benützt. Im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren erstellte der Antragsgegner in der Kanzlei des damaligen Rechtsvertreters der Antrags... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 14.4.1960 vor dem Standesamt B***** die Ehe geschlossen. Im November 1980 wurde die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben; mit rechtskräftigem Teilurteil des Landesgerichtes Salzburg vom 28.6.1984 wurde die Ehe geschieden. Die Streitteile waren je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG H***** mit dem darauf errichteten Haus E***** Nr. 11 in B*****. Der Schätzwert des Hauses betrug im November 1980 S 7,330.540, 19... mehr lesen...
Norm: EheG §85EheG §97 Abs2
Rechtssatz: Ein im Scheidungsvergleich - auch beidseitig - abgegebener Verzicht auf ein Aufteilungsverfahren ist wegen der schon aus Art 6 Abs 1 erster Satz MRK abzuleitenden generellen Unzulässigkeit eines Rechtsschutzverzichtsvertrages (pactum de non petendo) unwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 568/92 Entscheidungstext OGH 24.04.1992 1 Ob 568/92 Veröff... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.Juni 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21.November 1989, AZ Sch 60/89, gemäß § 55 a Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Zu dieser Tagsatzung waren beide - sonst anwaltlich vertretene - Parteien unvertreten beim Erstgericht erschienen, hatten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe beantragt und eine schriftliche Vereinbarung vorgelegt, die dem Akt als Vergleich über die Scheidungsfolgen gemäß § 55 a Abs 2 EheG angesc... mehr lesen...
Begründung: Die am 18.1.1975 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem am 15.6.1981 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 21.5.1981, 4 Cg 344/80, aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Durch die Eheschließung war der am 9.1.1975 geborene gemeinsame Sohn Michael legitimiert worden; die Frau brachte zwei Töchter aus erster Ehe in ihre zweite Ehe mit. Der Mann ist alleiniger Hauptmieter der Ehewohnung (Gemeindewohnung) in Leoben, F*****gasse *... mehr lesen...
Norm: EheG §97 Abs2
Rechtssatz: Auch nach Einleitung des gerichtlichen Aufteilungsverfahrens kann aber - vom Gesetzgeber sogar erwünscht (§ 230 Abs 1, letzter Satz, AußStrG) - eine Vereinbarung nach § 97 Abs 2 EheG zustande kommen, und zwar entweder in Form eines gerichtlichen Vergleiches oder als außergerichtliche Einigung. In beiden Fällen liegt eine zulässige und daher rechtswirksame Vereinbarung im Sinne des § 97 Abs 2 EheG vor. ... mehr lesen...