Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Brigitte S*****, vertreten durch Dr. Herwig Trnka, Rechtsanwalt in Leoben, gegen die beklagte Partei Reinhold S*****, vertreten durch Dr. Gerhard Strobic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert S*****, vertreten durch Mag. Astrid Wagner, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Ibolya Z***** (geschiedene... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gibt die Rechtslage zutreffend wieder, wonach im Falle einer Verschuldensscheidung (§ 49 EheG) die Annahme irgendeines Verschuldens des beklagten Teiles für den Scheidungsausspruch präjudiziell ist. Im Falle von Klage und Widerklage trifft die Präjudizialität des Verschuldens der Streitteile nur dann zu, wenn noch kein Verschulden eines der Streitteile wenigstens teilweise rechtskräftig festgestellt ist (9... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling, Dr. Kuras und Dr. Lovrek in der Rechtssache des Antragstellers Manfred A*****, vertreten durch Dr. Ulrike Bauer, Mag. Michael Rebasso, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin Franziska A*****, vertreten durch Dr. Helmut Meindl, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen G... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 16. 8. 1991 geheiratet. Ihre Ehe, der eine 1995 geborene Tochter entstammt, ist unheilbar zerrüttet. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Diese sei seit über zwei Jahren lieb- und interesselos, habe ihn aus dem gemeinsamen Schlafzimmer gesperrt, versorge den Haushalt nicht, mache dem Kläger die Tochter abspenstig, habe ihn geschlagen, sei aus der Wohnung ausgezogen und habe ihn gegenüber der Gend... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin wurde mit einstweiliger Verfügung ein vorläufiger monatlicher Unterhalt von S 10.800 ab 1. 7. 1995 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Unterhaltsverfahrens zuerkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Krems vom 31. 10. 1996 wurde die Ehe der Streitteile über Klage des hier Beklagten und Widerklage der hier klagenden Partei aus dem Verschulden des nunmehrigen Beklagten geschieden. Dagegen erhob nur der nunmehrige Beklagte Berufung, mit der er den Versch... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 2.10.1974 vor dem Standesamt in Batocina, Teilrepublik Serbien, die Ehe geschlossen. Dieser entstammen zwei Kinder, die 1979 geborene Zaklina und die 1974 geborene Bodana. Die Ehefrau ist österreichische Staatsbürgerin, der Ehemann serbischer Staatsangehöriger. Der letzte gemeinsame Wohnort der Streitteile war im 6.Wiener Gemeindebezirk. Die Klägerin begehrt mit ihrer auf § 49 EheG gestützten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Alleinversc... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 11. Juli 1989 von der geschiedenen Ehegattin gestellten Antrages auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streites über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes r... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Manfred H. Boyer-Telmer, ihn seines Amtes als Sachwalter zu entheben, ab. Gegen diesen sowohl dem Sachwalter als auch der Betroffenen zugestellten Beschluß ergriff nur der Sachwalter Rekurs, während ihn die Betroffene unangefochten ließ. Das Gericht zweiter Instanz gab dem Rekurs des Sachwalters nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Der von der Betroffenen mit dem noch erkennbaren Be... mehr lesen...
Begründung: Über jeweils auf Eheverfehlungen gemäß § 49 EheG gestützte, zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundene Klage und Widerklage schied das Erstgericht die Ehe der Streitteile aus deren beiderseitigem Verschulden, sprach jedoch aus, daß das Verschulden des Beklagten und Widerklägers (im folgenden kurz Widerkläger) überwiege. Gegen dieses Urteil erhoben beide Parteien Berufung. Die Klägerin und Widerbeklagte (im folgenden kurz Klägerin) focht es insoweit an, als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben übereinstimmend die zwischen den Streitteilen am 22.5.1968 geschlossene Ehe aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. Das Berufungsgericht hat hiebei einen erstmals in der Berufung gestellten Mitschuldantrag für unbeachtlich erklärt, weil durch die Einführung des § 483 a Abs 2 ZPO mit dem Bundesgesetz vom 11.11.1983, BGBl. 1983/566, nunmehr das Neuerungsverbot auch im Ehescheidungs- und Aufhebungsverfahren gelte. Dieses Gesetz sei mi... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 24. Juni 1967 geheiratet. Es war beiderseits die erste Ehe, der die beiden mj. Werner, geboren am 29. November 1967, und Engelbert, geboren am 9. März 1969, entstammen. Die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden nur Beklagte) brachte ihren am 2. Oktober 1965 geborenen außerehelichen Sohn Adolf in die Ehe mit, der durch Namensgebung den Familiennamen der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden nur Kläger) erhielt. Der Kläger b... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger, leben aber in der Schweiz. Aus der am 30.7.1947 geschlossenen Ehe stammen drei bereits volljährige Kinder. Seit 17.9.1968 ist die häusliche Gemeinschaft aufgehoben. Der Kläger hat der Beklagten aufgrund der Entscheidungen schweizerischer Gerichte Ehegattenunterhalt zu leisten. Über einen Antrag, darüber hinaus weiteren einstweiligen Unterhalt zu leisten, ist noch nicht entschieden. Der Kläger begehrt die Scheidung der ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24.2.1984 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin Rosa K*** die Scheidung ihrer mit dem Beklagten Johann K*** am 26.1.1963 vor dem Standesamt in Sipbachzell geschlossenen Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Die Klägerin begründet dieses Begehren damit, daß der Beklagte die Ehe der Streitteile durch vielfache Eheverfehlungen unheilbar zerrüttet habe. Er sei nämlich an den Wochenenden ständig betrunken, habe die Klägerin zu wiederholten Ma... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 24.Juni 1967 vor dem als Standesbeamten fungierenden katholischen Priester der Pfarrkirche Greenville in Michigan, USA, die Ehe geschlossen. Der Ehemann ist österreichischer Staatsbürger, die Ehefrau Staatsbürgerin der Vereinigten Staaten von Amerika. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Streitteile war in Rum bei Innsbruck. Der Ehe entstammen zwei mj. Kinder. Dipl.Ing.Josef K*** begehrte mit seiner am 10.November 1981 erhobenen Kla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 29.10.1966 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen drei Kinder, von denen eines vor der Eheschließung zur Welt kam. Die Klägerin begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Die Vorinstanzen haben die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten geschieden und hiebei folgende wesentlichen Feststellungen getroffen: Die Ehe ist seit Jahren unheilbar zerrüttet. Ursache hiefür ist die Trunksucht des Beklagten. Dieser hat be... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 30. 7. 1982 gestellten Antrags auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streits über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig geworden und der Aufteilungsantrag demnach nicht inne... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §60 Abs21.DVEheG §76 Abs11.DVEheG §79
Rechtssatz: Im Eheverfahren kann der Scheidungsausspruch in Rechtskraft erwachsen, ohne dass bereits rechtskräftig über das Verschulden entschieden ist. Bei einer Ehescheidung aus Verschulden ist allerdings die Annahme irgendeines Verschuldens des Beklagten präjudiziell für den Scheidungsausspruch. Im Fall von Klage und Widerklage trifft die Präjudizialität des Verschuldens eines der St... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §79ZPO §237 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Rechtswirkungen eines rechtskräftigen Beschlusses über die Kenntnisnahme der Rückziehung einer Scheidungsklage und Widerklage, wenn im Scheidungsurteil bereits der Ausspruch über die Ehescheidung nicht aber der Verschuldensausspruch in Rechtskraft erwachsen war. Entscheidungstexte 5 Ob 271/66 Entscheidungstext OGH 24.11.1966 ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §79ZPO §237 Abs2ZPO §514 B
Rechtssatz: Das Rechtsschutzinteresse des auf Ehescheidung Beklagten gegen die Zurkenntnisnahme der Klagsrückziehung ohne Anspruchsverzicht ist auch dann zu bejahen, wenn der Beklagte nur Klagsabweisung beantragt, aber keinen Mitschuldantrag oder Verschuldensantrag gestellt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 280/66 Entscheidungstext OGH 10.11.1966 ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §761.DVEheG §771.DVEheG §79
Rechtssatz: Im Ehescheidungsverfahren ist für die Zulässigkeit der Berufung eine Beeinträchtigung der Rechte des Berufungswerbers (eine Beschwer) entbehrlich, wenn der in erster Instanz im Scheidungsprozeß siegreiche Kläger mit seiner Berufung das Urteil erster Instanz beseitigen und die Auflösung der Ehe verhindern will. Es genügt in diesem Fall für die Zulässigkeit der Berufung das Interesse, den Ein... mehr lesen...
Rechtssatz: II) Die Geltendmachung eines neuen Klagegrundes im Berufungsverfahren ist zulässig. Unter neuem Klagegrund ist die Geltedmachung eines neuen Tatbestand zu verstehen, aus dem das gleiche Begehren abgeleitet wird. III) Eine Änderung des Scheidungsbegehrens in ein Aufhebungsbegehren und umgekehrt ist auch in zweiter Instanz zulässig. IV) Auch noch in zweiter Instanz kann Verschuldensantrag gestellt und Widerspruch gemäß § 55 Abs 2 EheG erhoben werden. V) Wird im Rechtsmittelverfah... mehr lesen...