Norm
ABGB §140 AdRechtssatz
Wenn die Regelung des Kindesunterhalts im Scheidungsfolgenvergleich kein Vertrag mit dem Kind, sondern nur einer der Eltern untereinander ist, sind die Rechte des Kindes nicht berührt, weshalb eine solche demnach auch keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf (vgl 2 Ob 599/90 und 1 Ob 602/92).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0079866Dokumentnummer
JJR_19950829_OGH0002_0010OB00571_9500000_001