Norm: EheG §54
Rechtssatz: Die Frage nach der sittlichen Rechtfertigung eines auf die Bestimmungen der §§ 50 bis 52 EheG gegründeten Scheidungsbegehrens gemäß § 54 EheG ist nach den Verhältnissen zur Zeit der Geltendmachung des diesbezüglichen Scheidungsgrundes zu beantworten, ebenso wie für die Beurteilung, ob ein auf § 49 EheG gestütztes Scheidungsbegehren gemäß § 49 Satz 2 EheG sittlich gerechtfertigt sei, der Zeitpunkt der Klagseinbringung ... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Nur wenn auf Grund des Gutachtens eines Psychiaters festgestellt werden kann, daß eine Besserung nach dem natürlichen Ablauf der Dinge nicht möglich ist, wird im Sinne des § 51 EheG ohne Rechtsirrtum angenommen werden können, daß eine Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht erwartet werden kann. Auch die Härteklausel des § 54 EheG wird nur in einem solchen Falle bedenkenlos ve... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §54
Rechtssatz: Eine Ehescheidung, durch die die labile Gemütsverfassung des an geistigen Störungen leidenden Ehegatten sehr verschlechtert werden würde, und die ihre Mitursache im ehebrecherischen Verhalten des Scheidungsklägers hat, ist nach § 54 EheG sittlich nicht gerechtfertigt. Entscheidungstexte 1 Ob 338/57 Entscheidungstext OGH 25.09.1957 1 Ob 338/57 ... mehr lesen...
Norm: EheG §54EheG §55 Abs2
Rechtssatz: Zum Verhältnis dieser beiden Gesetzesstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 166/57 Entscheidungstext OGH 24.04.1957 7 Ob 166/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0056644 Dokumentnummer JJR_19570424_OGH0002_0070OB00166_5700000_001 mehr lesen...
Norm: EheG §54
Rechtssatz: Für die Verneinung der sittlichen Berechtigung des Scheidungsbegehrens ist es nicht unbedingte Voraussetzung, daß die Scheidung den anderen Teil ungewöhnlich hart treffen müsse, oder daß die Verfehlungen des Klägers zeitlich von jenen des Beklagten gelegen sein müssen oder daß ein kausaler Zusammenhang zwischen beiden in der Art bestehen müsse, daß die Verfehlungen des beklagten Ehegatten durch jene des klagenden Eheg... mehr lesen...
Norm: EheG §54
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 54 EheG wird nur selten anzunehmen sein. Entscheidungstexte 2 Ob 616/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 2 Ob 616/56 6 Ob 189/58 Entscheidungstext OGH 22.10.1958 6 Ob 189/58 Beisatz: Festzustellen ist zur Frage der Anwendung der Härteklausel das gesamte bisherige eh... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §54
Rechtssatz: Eifersuchtswahn. Entscheidungstexte 1 Ob 155/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 1 Ob 155/56 8 Ob 514/76 Entscheidungstext OGH 23.06.1976 8 Ob 514/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056790 Dok... mehr lesen...
Norm: EheG §54ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Die Frage der Anwendbarkeit der Härteklausel ist eine solche der materiellrechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 2 Ob 325/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 2 Ob 325/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043459 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §54
Rechtssatz: § 50 EheG setzt eine Aufhebung der geistigen Gemeinschaft nicht voraus. Zur Härteklausel des § 54 EheG. Entscheidungstexte 2 Ob 753/54 Entscheidungstext OGH 27.10.1954 2 Ob 753/54 Veröff: JBl 1955,172 2 Ob 579/57 Entscheidungstext OGH 19.02.1958 2 Ob 579/57 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §54
Rechtssatz: Einem Scheidungsbegehren nach § 50 EheG ist die sittliche Rechtfertigung auch dann abzusprechen, wenn die Voraussetzungen nach § 49 Satz 2 EheG gegeben sind. Es kann der kranke Ehegatte nicht schlechter gestellt werden als derjenige, bei dem eine solche geistige Störung nicht vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 777/54 Entscheidungstext OGH 21.... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Wenn der krankhafte geistige Zustand auf Seite der Beklagten infolge schwerer Verfehlungen des Klägers gegen die eheliche Treue zum Ausbruch gekommen ist und der Kläger daran schuld ist, daß die krankhafte Veranlagung der Beklagten zu ihrem heutigen Zustand geführt hat, dann hat § 54 EheG zur Anwendung zu gelangen. Entscheidungstexte 1 Ob 220/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §54
Rechtssatz: Wenn auch die beklagte Ehegattin durch die Scheidung schwer getroffen wird, da sie anläßlich der Heirat Posten und eigene Wohnung aufgegeben hat und schon sechzig Jahre alt ist, ist die Scheidung sittlich gerechtfertigt, da dem Kläger ein weiteres Zusammenleben mit der Beklagten wegen ihrer Wahnidee (krankhafte Eifersucht) nicht zugemutet werden kann, zumal eine Heilung der Beklagten nach dem Sachverständigeng... mehr lesen...
Norm: EheG §54
Rechtssatz: Zur Frage, wann das Scheidungsbegehren wegen Geisteskrankheit sittlich nicht gerechtfertigt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 159/52 Entscheidungstext OGH 02.05.1952 2 Ob 159/52 Veröff: SZ 25/116 3 Ob 303/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 3 Ob 303/57 2 O... mehr lesen...
Der Kläger hat die Scheidung seiner Ehe gemäß den §§ 51 und 55 EheG. begehrt. Die Beklagte hat der Scheidung widersprochen. Das Erstgericht hat die Ehe aus dem Grund des § 51 EheG. für geschieden erklärt und ausgesprochen, daß den Kläger ein Verschulden treffe; eine Scheidung nach § 55 EheG. ist wegen Zulässigkeit und Beachtlichkeit des Widerspruches der Beklagten abgelehnt worden. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung der Beklagten das Scheidungsbegehren abgewiesen und ... mehr lesen...
Norm: EheG §54
Rechtssatz: Für die sittliche Wertung des Scheidungsbegehrens ist auch der Umstand von Bedeutung, ob der Kläger die Erkrankung der Beklagten nur dazu benützen will, um eine sonst nicht zu verwirklichende Scheidung zu erreichen. Entscheidungstexte 1 Ob 768/51 Entscheidungstext OGH 14.11.1951 1 Ob 768/51 3 Ob 52/52 E... mehr lesen...
Norm: EheG §52EheG §54
Rechtssatz: Zur sittlichen Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens nach § 52 EheG im Sinne des § 54 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 656/51 Entscheidungstext OGH 17.10.1951 1 Ob 656/51 Veröff: SZ 24/275 2 Ob 572/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 2 Ob 572/56 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Urteil vom 1. Juni 1951 das auf die Scheidungsgrunde nach den §§ 52 und 55 EheG. gestützte Scheidungsbegehren mit der Begründung: abgewiesen, die häusliche Gemeinschaft sei zwischen den Streitteilen seit März 1947 aufgehoben, die Ehe sei unheilbar zerrüttet. An dieser Zerrüttung sei ausschließlich der Umstand schuld, daß der Kläger zu Helene H. in Beziehungen getreten sei. Der Widerspruch der Beklagten sei daher zulässig und auch beachtlich, da es sittlich nicht... mehr lesen...