Norm
EheG §54Rechtssatz
Für die sittliche Wertung des Scheidungsbegehrens ist auch der Umstand von Bedeutung, ob der Kläger die Erkrankung der Beklagten nur dazu benützen will, um eine sonst nicht zu verwirklichende Scheidung zu erreichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0056788Dokumentnummer
JJR_19511114_OGH0002_0010OB00768_5100000_001