Die Erstmitbeteiligte stand ab 1. Juli 2003 in einem Beschäftigungsverhältnis zum Beschwerdeführer als Dienstgeber. Vom 29. November 2003 bis zum 13. Februar 2004 war sie arbeitsunfähig und befand sich im Krankenstand. Mit Schreiben vom 5. Jänner 2004 wurde die Erstmitbeteiligte vom Beschwerdeführer rückwirkend mit 31. Dezember 2003 von der Pflichtversicherung abgemeldet. Als Grund wurde im Abmeldeformular die einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses vermerkt. Im Akt befindet si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §861;EFZG §5;VwRallg;
Rechtssatz: Die einvernehmliche Auflösung ist eine Beendigungsform, an welcher der Arbeitnehmer jedenfalls durch eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung mitwirken muss. Insoweit besteht keine solche Ähnlichkeit mit den in § 5 EFZG geregelten Fällen, dass ... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: AngG §9;EFZG §5;
Rechtssatz: 5 EFZG sieht eine Fortdauer der Entgeltfortzahlungspflicht trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur vor, wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitsverhinderung vom Arbeitgeber gekündigt oder ohne wichtigen Grund entlassen wird oder wenn den Arbeitgeber an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers ein V... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §861;ASVG §11;ASVG §539a;EFZG §5;EFZG §6;
Rechtssatz: Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses stellt grundsätzlich keinen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts dar; es handelt sich dabei um eine von mehreren recht... mehr lesen...
Ein als "Einvernehmliche Auflösung" überschriebener, handschriftlich verfasster Text, der von einem Vertreter der mitbeteiligten Partei als Dienstgeberin und vom Dienstnehmer P. unterzeichnet wurde, lautet: "Dienstverhältnis zw. (mitbeteiligter Partei) und (Dienstnehmer P.) per 4.11.2005." Mit Berichtigungsanzeige vom 29. Dezember 2005 schrieb die beschwerdeführende Kasse der mitbeteiligten Partei nachverrechnete Zuschläge für den Monat Dezember 2005 in der Höhe von EUR 349,30 vo... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: BUAG §5 litc;EFZG §5;
Rechtssatz: Im Falle einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses liegen im Falle eines weiterhin andauernden Krankenstandes keine Beschäftigungszeiten vor, während bei einer Dienstgeberkündigung ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht und damit Beschäftigungszeiten vorliegen (vgl. § 5 li... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: AVG §38;EFZG §5;
Rechtssatz: Nur wenn ein Gericht die Frage hinsichtlich der Art der Auflösung des in Rede stehenden Dienstverhältnisses als Hauptfrage rechtskräftig beantwortet hat, besteht eine Bindung der Verwaltungsbehörde, andernfalls ist die Verwaltungsbehörde gemäß § 38 AVG berechtigt und in Ermangelung eines anhängigen Verfahre... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 6. Mai 1996 fest, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Beschäftigung als Garderobier beim Dienstgeber "Republik Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Österreichischer Bundestheaterverband, Publikumsdienst" in den in Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Zeiten der Voll- (Kranken-, Unfall-Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Die in dieser Anlage genannten Zeitr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/01 Arbeitsvertragsrecht66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1154b idF 2000/I/044;AngG §8 Abs1;AngG §9 Abs1;AngG §9 Abs3;EFZG §2 idF 1990/300;EFZG §5;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 2 EFZG (hier idF BGBl. Nr. 300/1990) und des § 5 EFZG sind den im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 des Angestelltengeset... mehr lesen...