Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug ein Säumniszuschlag über die beschwerdeführende Partei deshalb verhängt, weil sie die Umsatzsteuer - Sondervorauszahlung 2000 in Höhe von 68.941 S nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Frist entrichtet hatte. Dem von der beschwerdeführenden Partei im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Einwand, eine solche Vorschreibung des Säumniszuschlages sei unzulässig, weil sich die Rechtsfolge der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug ein Säumniszuschlag über die beschwerdeführende Partei deshalb verhängt, weil sie die Umsatzsteuer - Sondervorauszahlung 2000 in Höhe von 1,114.512 S nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Frist entrichtet hatte. Dem von der beschwerdeführenden Partei im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Einwand, eine solche Vorschreibung des Säumniszuschlages sei unzulässig, weil sich die Rechtsfolge der Nichtentrichtung der Umsatzsteue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0199 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Mit § 21 Abs 1a UStG 1994 wird - in gemeinschaftsrechtskonformer Interpretation - dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt: Er kann sich für die Regelung entscheiden, nach welcher die Fälligkeit der allgeme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0199 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Mit § 21 Abs 1a UStG 1994 wird - in gemeinschaftsrechtskonformer Interpretation - dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt: Er kann sich für die Regelung entscheiden, nach welcher die Fälligkeit der allgeme... mehr lesen...
Strittig ist lt. Beschwerde die Frage, ob "durch die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 1999" die Säumniszuschlagspflicht ausgelöst wurde. Im angefochtenen Bescheid wurde der von der Beschwerdeführerin vorgetragenen Argumentation betreffend Unzulässigkeit der Vorschreibung eines Säumniszuschlages infolge bestehenden Wahlrechtes im Sinne der Bestimmung des § 21 Abs. 1a UStG 1994 nicht Rechnung getragen, zumal es sich beim Säumniszuschlag um eine objektive Säumnisfolge... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;BAO §217 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0199 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Mit § 21 Abs 1a UStG 1994 wird - in gemeinschaftsrechtskonformer Interpretation - dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt: Er kann sich für die Regelung entsche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Mit Bescheid vom 9. November 1999 wurde seinem Ansuchen um Bewilligung von Zahlungserleichterungen hinsichtlich der Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt S 106.684,38 sowie der bis zum Ablauf der Zahlungserleichterung zu entrichtenden Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt S 58.200,-- stattgegeben. Beginnend mit 25. November 1999 wurden acht Raten in Höhe von S 15.000,-- sowie eine Schlussrate in Höhe von S 44.... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;BAO §217 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1a;
Rechtssatz: Mit § 21 Abs 1a UStG 1994 wird - in gemeinschaftsrechtskonformer Interpretation - dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt: Er kann sich für die Regelung entscheiden, nach welcher die Fälligkeit der allgemeinen Vorauszahlungen am 15. d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Mai 1997 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer, einem Steuerberater, unter Berufung auf die §§ 217 bis 221 BAO einen Säumniszuschlag von der Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat Februar 1997 mit der Begründung: fest, der Beschwerdeführer habe die Umsatzsteuervorauszahlung für den Kalendermonat Februar 1997 nicht bis zum Fälligkeitstag am 17. März 1997 entrichtet. In seiner gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung räumte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §92 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1a;
Rechtssatz: Wie sich die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 21 Abs 1 UStG 1994 ohne behördliches Dazutun unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, kann auch für die im Gesetz statuierte Vorverlegung der in § 21 Abs 1 UStG 1994 no... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §21 Abs1a;
Rechtssatz: Der Eintritt der im letzten Satz des vierten Unterabsatzes des § 21 Abs 1a UStG 1994 an das Unterbleiben einer Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung geknüpften Rechtsfolge ist nicht davon abhängig, dass die Abgabenbehörde einen den Eintritt dieser Rechtsfolge aussprechenden Bescheid erlässt. Die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Um... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;UStG 1994 §21 Abs1a;
Rechtssatz: Mit der
Norm: des § 21 Abs 1a UStG 1994 ist dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, mit welchem er das Risiko, im Wege der Sondervorauszahlung nach § 21 Abs 1a UStG 1994 eine zu hohe Steuer zu entrichten, jederzeit abwenden kann, sodass ein Verstoß der Regelung des § 21 Abs 1a UStG 1994 gegen ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 18. Februar 1999 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, es sei ihr mit Schreiben vom 12. Jänner 1999, welches ihrem steuerlichen Vertreter am 15. Jänner 1999 zugestellt worden sei, die Vorverlegung der Fälligkeiten für die Umsatzsteuervorauszahlungen 1999 bekannt gegeben worden. Die Beschwerdeführerin sei sodann vom Vollstrecker des Finanzamtes aufgesucht worden, weil das Abgabenkonto einen Rückstand aufgewiesen habe, der nicht zeitgerecht entrichtet worden s... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art22 Abs5;61992CJ0010 Balocchi VORAB;UStG 1994 §21 Abs1a;
Rechtssatz: Eine Regelung, wonach die Steuer jeweils am 15. Tag des dem Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) unmittelbar folgenden Monates fällig wird, entspricht der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsta... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §308 Abs1;UStG 1994 §21 Abs1a;
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzung nach § 308 Abs 1 BAO ist auch bei der Versäumung von Zahlungsfristen möglich (Hinweis Erkenntnis 19. September 1995, 95/14/0050). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt dem steuerlichen Vertreter des Abgabepflichtigen die Höhe der Sondervorauszahlung bekannt ge... mehr lesen...