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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §21 Abs1a;Rechtssatz
Der Eintritt der im letzten Satz des vierten Unterabsatzes des § 21 Abs 1a UStG 1994 an das Unterbleiben einer Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung geknüpften Rechtsfolge ist nicht davon abhängig, dass die Abgabenbehörde einen den Eintritt dieser Rechtsfolge aussprechenden Bescheid erlässt. Die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen tritt als einzige (Hinweis E 29.3.2001, 2000/14/0014) Rechtsfolge des Unterbleibens einer Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es hiezu eines verwaltungsbehördlichen Rechtsaktes bedarf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130006.X02Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012