RS Vwgh 2001/10/17 2000/13/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §21 Abs1a;

Rechtssatz

Der Eintritt der im letzten Satz des vierten Unterabsatzes des § 21 Abs 1a UStG 1994 an das Unterbleiben einer Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung geknüpften Rechtsfolge ist nicht davon abhängig, dass die Abgabenbehörde einen den Eintritt dieser Rechtsfolge aussprechenden Bescheid erlässt. Die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen tritt als einzige (Hinweis E 29.3.2001, 2000/14/0014) Rechtsfolge des Unterbleibens einer Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung unmittelbar kraft Gesetzes ein, ohne dass es hiezu eines verwaltungsbehördlichen Rechtsaktes bedarf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130006.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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