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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §308 Abs1;Rechtssatz
Die Wiedereinsetzung nach § 308 Abs 1 BAO ist auch bei der Versäumung von Zahlungsfristen möglich (Hinweis Erkenntnis 19. September 1995, 95/14/0050). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt dem steuerlichen Vertreter des Abgabepflichtigen die Höhe der Sondervorauszahlung bekannt gegeben. Die Zahlung ist aber bis zum Fälligkeitstag (hier der 15. Dezember 1998) nicht erfolgt. Die dadurch ex lege eingetretene Rechtsfolge der Vorverlegung des Fälligkeitstages für nachfolgende Umsatzsteuervorauszahlungen kann durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Zahlungsfrist in Wegfall gebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000140014.X01Im RIS seit
17.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013