RS Vwgh 2001/3/29 2000/14/0014

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Veröffentlicht am 29.03.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §308 Abs1;
UStG 1994 §21 Abs1a;

Rechtssatz

Die Wiedereinsetzung nach § 308 Abs 1 BAO ist auch bei der Versäumung von Zahlungsfristen möglich (Hinweis Erkenntnis 19. September 1995, 95/14/0050). Im gegenständlichen Fall hat das Finanzamt dem steuerlichen Vertreter des Abgabepflichtigen die Höhe der Sondervorauszahlung bekannt gegeben. Die Zahlung ist aber bis zum Fälligkeitstag (hier der 15. Dezember 1998) nicht erfolgt. Die dadurch ex lege eingetretene Rechtsfolge der Vorverlegung des Fälligkeitstages für nachfolgende Umsatzsteuervorauszahlungen kann durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Zahlungsfrist in Wegfall gebracht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000140014.X01

Im RIS seit

17.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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