Index: E000 EU- Recht allgemeinE1N001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2 Abs2;11994NN06 EU-Beitrittsvertrag Anh6;AVG §56;BAO §4 Abs1;EURallg;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/13/0096 E 4. November 1998 96/13/0118 E ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. Dezember 1992 gegründet. Nach Punkt Drittens des Gesellschaftsvertrages ist Gegenstand des Unternehmens die Sammlung, Aufbereitung, Bearbeitung sowie Verarbeitung von Speiseresten und sonstigen biogenen Wertstoffen, insbesondere durch Gewinnung und Vertrieb von Trockenfutter, weiters der Handel mit Waren aller Art, die Ausübung der Handelsagentur, die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen und die Übernah... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61994CJ0110 Inzo VORAB;BAO §4 Abs1;EURallg;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §20;
Rechtssatz: Aus § 20 UStG 1972 (Veranlagungszeitraum) iVm § 4 Abs 1 BAO folgt, daß durch eine Rückbeziehung von Sachverhalten auf frühere Zeiträume das bereits eingetretene Steuerschuldverhältnis nicht berührt werden kann (in dies... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober/16. November 1987 erwarb der Beschwerdeführer von der Alleineigentümerin IS 38/3000 Anteile an der Liegenschaft EZ 271 KG S, Gerichtsbezirk G, samt dem auf dieser Liegenschaft stehenden Hotel "Viktoria" um den Kaufpreis von S 41.610,--. Mit Bescheid vom 30. November 1987 wurde die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von S 41.610,-- vorgeschrieben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten be... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer zählt nach stRsp zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Lehrer, war in den Streitjahren Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft und erklärte darüber hinaus u.a. auch noch Umsätze und Einkünfte aus selbständig ausgeübter Schilehrertätigkeit und aus Vermietung und Verpachtung. Nach den Ergebnissen einer die wirtschaftlichen Aktivitäten des Beschwerdeführers in den Jahren 1987 bis 1990 erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt nach Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren für die Ja... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/17 95/14/0068 1 Stammrechtssatz Werden Rechnungen durch den Rechnungsaussteller berichtigt oder ergänzt, so ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens liegt eine am 20. April 1990 von der Beschwerdeführerin ausgestellte Vollmacht an Rechtsanwalt Dr. Gerhard W., welche diesen im Sinne des gebräuchlichen Rechtsanwaltsvollmachtsformulares dazu bevollmächtigt, sie vor Gerichten, auch gemäß § 31 ZPO und §§ 39 ff sowie 455 StPO, vor allen anderen Behörden, auch gemäß § 26 AVG und § 83 BAO und außerbehördlich zu vertreten, Zustellungen aller Art, auch zu eigenen H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §103 Abs2;BAO §213;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/03/08 93/14/0174 2
(hier Umsatzsteuer betroffen) Stammrechtssatz In den Fällen des § 103 Abs 2 BAO ist die Abgabenbehörde nur dann zur Zustellung von Erledigungen an einen (gewillkürten) Vertreter verpflichtet, w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die Bescheide des Finanzamtes, mit denen die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für 1984 verfügt und die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer für 1984 sowie die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer für 1986 festgesetzt worden waren, als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Gesellschafter u... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §20;UStG 1972 §21;
Rechtssatz: Werden Rechnungen durch den Rechnungsaussteller berichtigt oder ergänzt, so ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt (Hinweis E 18.11.1987, 86/13/0204). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 1977 gemeinsam mit Dipl.-Ing. T. Kollektivgeschäftsführer, ab dem 13. Jänner 1981 Alleingeschäftsführer der N GmbH. Über das Vermögen der N GmbH wurde am 17. Juni 1981 das Ausgleichsverfahren, am 8. Februar 1982 das Konkursverfahren eröffnet, welches am 12. Dezember 1984 mangels Kostendeckung aufgehoben wurde. Mit Beschluß vom 12. Juni 1986 wurde die N GmbH im Handelsregister gelöscht. Mit Anfragen vom 15. Dezember 1986 teilte das Finanzamt dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1972 §78 Abs3;EStG 1972 §93;EStG 1988 §78 Abs3;EStG 1988 §93;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §13 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/13/0038 Siehe:81/15/0108 E 18. Dezember 1981 RS 1 89/14/0043 E 30. Mai 1989 RS 7 87... mehr lesen...
Über das Vermögen des Beschwerdeführers, der eine Tabaktrafik betrieb, wurde das Konkursverfahren eröffnet. Mit dem Masseverwalter wurde eine Niederschrift aufgenommen, derzufolge eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1972 (betreffend nicht bezahlte Konkursforderungen) im Ausmaß von S 61.023,-- vorzunehmen war. Das Konkursverfahren wurde mit Beschluß vom 21. Mai 1990 aufgehoben. Das Finanzamt erließ einen Umsatzsteuerbescheid 1989 vom 27. November 1990, mit... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §20;
Rechtssatz: In einem Umsatzsteuerbescheid wird stets die für ein bestimmtes Jahr insgesamt geschuldete Umsatzsteuer festgesetzt, ohne Rücksicht darauf, ob und in welcher Höhe diese Umsatzsteuer bereits durch Vorauszahlungen entrichtet wurde. Die Berücksichtigung von Vorauszahlungen erfolgt im Wege der Verrechnung auf dem Abgabenkonto und führt dort zu einer ents... mehr lesen...