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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1;Rechtssatz
Werden Rechnungen durch den Rechnungsaussteller berichtigt oder ergänzt, so ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich erst für den Voranmeldungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zulässig, in dem die Berichtigung oder Ergänzung der mangelhaften Rechnung erfolgt (Hinweis E 18.11.1987, 86/13/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140068.X01Im RIS seit
20.11.2000