Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;UStG 1972 §11 Abs12;UStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Urkunde eine solche ist, die eine Rechnung gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972 "gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt", ist... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig: Die Beschwerdeführerin liefert ihre Produkte im Inland an diverse Händler, die ihrerseits die Waren teils an andere Händler und teils direkt an Letztverbraucher verkaufen. Den Waren der Beschwerdeführerin liegen Gutscheine in Form von an den Packungen angebrachten "Treuemarken" bei, die dann vom Letztverbraucher auf einer Karte aufzukleben sind (vgl. Blatt 68 der Verwaltungsakten). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Bezahlung einer Treueprämie durch einen Unternehmer an den Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung wirkt für den Unternehmer nur dann entgeltsmindernd, wenn die Prämie jener Person gewährt wird, mit der der Unternehmer in unmittelbarem Leistungsaustausch stand (Hinweis E 30.5.1988, 86/15/0119). European Case... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Entgelt (in bezug worauf gemäß § 16 Abs 1 UStG 1972 der Eintritt einer Änderung untersucht werden muß) ist jener Wert, welcher nach der diesbezüglich klaren Aussage des Gesetzes in einer Zweckbindung zur Erlangung der Lieferung (oder sonstigen Leistung) durch den Empfänger derselben vom Unternehmer steht (arg: "um ... zu er... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1
Rechtssatz: Die Rücknahme von Leergut stellt nur dann eine Entgeltminderung iSd § 16 UStG 1972 dar, wenn ihr die Veräußerung durch den das Leergut zurücknehmenden Unternehmer vorausgegangen ist. Werden dagegen von einem Unternehmer von Kunden Warenumschließungen, die nicht bei ihm erworben worden sind, gegen Minderung eines Entgeltes oder gegen eine beso... mehr lesen...
Index: UStG32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16UStG 1972 §16 Abs1UStG 1972 §4
Rechtssatz: § 16 UStG 1972 beruht auf dem Grundsatz, daß der Unternehmer - ohne Rücksicht darauf, ob er seine Umsätze nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten versteuert - letzten Endes nur jenes Entgelt zu versteuern hat, das ihm wirtschaftlich tatsächlich zugeflossen ist, also endgültig gezahlt wurde. Voraussetzung für d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Auf Grund des § 16 UStG 1972 besteht eine systembedingte Wechselwirkung zwischen Steuer und Vorsteuer, die es erforderlich macht, daß seitens des Leistenden und des Leistungsempfängers korrespondierende Berichtigungen vorgenommen werden. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges iSd § 16 Abs 1 UStG 1972 hängt jedoch nicht (prozess... mehr lesen...