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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Urkunde eine solche ist, die eine Rechnung gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972 "gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt", ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, deren unrichtige Lösung durch die Abgabenbehörde erster Instanz die Oberbehörde lediglich nach § 299 Abs 2 BAO zur Aufhebung berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150071.X01Im RIS seit
08.04.1991Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009