RS Vwgh 1991/4/8 90/15/0071

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Veröffentlicht am 08.04.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §299 Abs1;
BAO §299 Abs2;
UStG 1972 §11 Abs12;
UStG 1972 §16 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1992, 32;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Urkunde eine solche ist, die eine Rechnung gemäß § 11 Abs 12 UStG 1972 "gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend berichtigt", ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, deren unrichtige Lösung durch die Abgabenbehörde erster Instanz die Oberbehörde lediglich nach § 299 Abs 2 BAO zur Aufhebung berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150071.X01

Im RIS seit

08.04.1991

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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