RS Vwgh 1990/11/12 90/15/0014

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Veröffentlicht am 12.11.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Die Bezahlung einer Treueprämie durch einen Unternehmer an den Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung wirkt für den Unternehmer nur dann entgeltsmindernd, wenn die Prämie jener Person gewährt wird, mit der der Unternehmer in unmittelbarem Leistungsaustausch stand (Hinweis E 30.5.1988, 86/15/0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990150014.X02

Im RIS seit

12.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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