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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Bezahlung einer Treueprämie durch einen Unternehmer an den Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung wirkt für den Unternehmer nur dann entgeltsmindernd, wenn die Prämie jener Person gewährt wird, mit der der Unternehmer in unmittelbarem Leistungsaustausch stand (Hinweis E 30.5.1988, 86/15/0119).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990150014.X02Im RIS seit
12.11.1990