Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Auf Grund des § 16 UStG 1972 besteht eine systembedingte Wechselwirkung zwischen Steuer und Vorsteuer, die es erforderlich macht, daß seitens des Leistenden und des Leistungsempfängers korrespondierende Berichtigungen vorgenommen werden. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges iSd § 16 Abs 1 UStG 1972 hängt jedoch nicht (prozessual) davon ab, daß (gleichzeitig) die Steuerschuld des "Vormannes" berichtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150012.X01Im RIS seit
16.03.1987