RS Vwgh 1987/3/16 86/15/0012

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Veröffentlicht am 16.03.1987
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs1;
UStG 1972 §16 Abs3;

Rechtssatz

Auf Grund des § 16 UStG 1972 besteht eine systembedingte Wechselwirkung zwischen Steuer und Vorsteuer, die es erforderlich macht, daß seitens des Leistenden und des Leistungsempfängers korrespondierende Berichtigungen vorgenommen werden. Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges iSd § 16 Abs 1 UStG 1972 hängt jedoch nicht (prozessual) davon ab, daß (gleichzeitig) die Steuerschuld des "Vormannes" berichtigt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150012.X01

Im RIS seit

16.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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