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UStGNorm
UStG 1972 §16 Abs1Rechtssatz
Die Rücknahme von Leergut stellt nur dann eine Entgeltminderung iSd § 16 UStG 1972 dar, wenn ihr die Veräußerung durch den das Leergut zurücknehmenden Unternehmer vorausgegangen ist. Werden dagegen von einem Unternehmer von Kunden Warenumschließungen, die nicht bei ihm erworben worden sind, gegen Minderung eines Entgeltes oder gegen eine besondere Vergütung entgegengenommen, so liegt hinsichtlich dieser Warenumschließungen ein neues Umsatzgeschäft vor und nicht die Verminderung des Entgeltes aus einem vorangegangenen Umsatz. Die Verminderung eines bereits versteuerten Erlöses durch nachträgliche Rücknahme des entsprechenden Leergutes durch den Unternehmer kann jedenfalls nicht über das Ausmaß an Leergut hinausgehen, das von ihm vorher versteuert worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150119.X02Im RIS seit
28.08.2019Zuletzt aktualisiert am
28.08.2019