I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 beantragte die XXXX vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Schmiedgasse 2, 8010 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Akteneinsicht, die Ausnahme von der Akteneinsicht in das eigene Angebot, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Stattgabe der Beweisanträge, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In den im Entscheidungskopf benannten Nachprüfungsverfahren zu den Verfahrenszahlen W131 2225609-2 und W 131 2226547-1 hat das BVwG mit Erkenntnis vom 29.01.2020 einerseits die Ausschreibung (inklusive Teilnahmeunterlagen) und andererseits eine Berichtigung vom 03.12.2019 jeweils für nichtig erklärt, womit die ASt jeweils obsiegte. 2. Zuvor erließ das BVwG zur Verfahrenszahl 2225609-1 eine einstweilige Verfügung mit nachstehendem
Spruch: A) In Erledig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In den im Entscheidungskopf benannten Nachprüfungsverfahren zu den Verfahrenszahlen W131 2225609-2 und W 131 2226547-1 hat das BVwG mit Erkenntnis vom 29.01.2020 einerseits die Ausschreibung (inklusive Teilnahmeunterlagen) und andererseits eine Berichtigung vom 03.12.2019 jeweils für nichtig erklärt, womit die ASt jeweils obsiegte. 2. Zuvor erließ das BVwG zur Verfahrenszahl 2225609-1 eine einstweilige Verfügung mit nachstehendem
Spruch: A) In Erledig... mehr lesen...