Begründung: Die Antragstellerin hat auf einer Teilfläche eines Grundstücks der Antragsgegnerin, deren alleinige Aktionärin die ÖBB-Holding AG und deren Gesellschafterin die Republik Österreich ist, eine Tankstelle errichtet und betreibt diese (unstrittig ein Superädifikat) auf der Grundlage eines Bestandvertrags vom 13. August 1968. Im § 14 des Vertrags wurde ein Kündigungsrecht der Bestandgeberin u.a. für den Fall vereinbart, dass die „überlassenen bahneigenen Grundflächen ganz od... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §5
Rechtssatz: Bei der Enteignung des Vermieters hat der Mieter als Nebenberechtigter iSd §5 EisbEG Anspruch auf Ersatz aller durch die Enteignung entstehenden Nachteile und nicht nur derjenigen Nachteile, wie sie bei einer Kündigung durch den Vermieter entstünden. Alle Nachteile des Mieters sind zu berücksichtigen, ohne Rücksicht darauf, ob der Mieter gegen den (enteigneten) Vermieter Ansprüche hat. ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §5
Rechtssatz: Ist der Vermieter selbst der Enteigner, so hat er dem Mieter nicht mehr an Entschädigung zu zahlen als dies bei einer rechtmäßigen Kündigung der Fall wäre. Bei einem jederzeit kündbaren Mietverhältnis verliert der Mieter durch eine Enteignung höchstens einen Mietzinsvorteil für die restliche Bestanddauer und hat durch die Vorverlegung der Räumung aufgrund der Enteignung allenfalls höhere Übersiedlungskoste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 2. 11. 1998 wurde über Antrag des Antragstellers auf der Liegenschaft des Antragsgegners in EZ 28 GB 85015 Iselsberg (welche ua mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot der Ilse E*****, die nunmehrige Rechtsmittelwerberin belastet ist) hinsichtlich des darin vorgetragenen Grundstückes Nr 451/1 als dem dienenden Gut nach dem Notwegegesetz (im folgenden kurz: NWG) die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes dem jeweiligen Eigentü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der EZ 127, GB B*****, mit den Grundstücksnummern 105/44 Baufläche (Gebäude), GstNr 144 und GstNr 105/45, Grundstücksadresse G*****gasse 6. Der Kläger ist Mieter der Geschäftsräume des Hauses Wien 14, G*****gasse 6, Parterre, Tür 1. Gemäß § 11 des Mietvertrages ist er berechtigt, durch die Garage in den Hof zu fahren, Ladetätigkeiten im Hof durchzuführen und ständig ein Kraftfahrzeug im Hof zu parken. Er betreibt in diesem Miet... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Vertragspartner eines Baurechtsvertrages, der ein bebautes Grundstück im 22. Wiener Gemeindebezirk zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag hat folgende Vorgeschichte: In den 30er Jahren führte die Stadt Wien eine Randsiedlungsaktion durch, durch die auf vier in ihrem Eigentum stehenden Grundflächen rund 500 Siedlerstellen geschaffen werden sollten. Mit der treuhändigen Durchführung und Überwachung der Aktion wurde die G***** betraut. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, KG H*****, in *****. Die Antragsgegner sind Bauberechtigte gemäß Baurechtseinlage ***** der obgenannten Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Artikel III Abs 5 BauRGNov 1990, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 14.860,--, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die Einverleibung ein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, KG *****, in *****. Die Antragsgegner sind Bauberechtigte gemäß Baurechtseinlage ***** der obgenannten Katastralgemeinde. Die Antragstellerin begehrte unter Berufung auf Artikel III Abs 5 BauRGNov 1990, BGBl 1990/258, die Festsetzung des angemessenen Bauzinses mit jährlich S 15.040,--, wertgesichert auf Grundlage des
Index: der Verbraucherpreise 1986, Bezugsgröße Juni 1991, und die Einverleibung eine... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4EisbEG §5EisbEG §6EisbEG §7WRG §19WRG §117
Rechtssatz: Der angemessene Beitrag (§ 19 Abs 2 WRG) sowie die angemessene Entschädigung (§ 19 Abs 3 WRG) sind gemäß den §§ 117 und 118 WRG nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 EisbEG zu bemessen. Entscheidungstexte 1 Ob 21/95 Entscheidungstext OGH 05.12.1995 1 Ob 21/95 E... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs2 AEisbEG §5
Rechtssatz: Hat die Enteignungsbehörde jemanden eine Entschädigung zuerkannt, dem ein unmittelbarer Entschädigungsanspruch gegenüber dem Enteigner nicht zukommt, dann ist dieser Nebenberechtigte zwar gemäß § 20 Abs 3 Satz 3 BStG Partei im gerichtlichen Verfahren, das Gericht hat den Antrag einer solchen Partei aber abzuweisen, weil es durch die Entscheidung der Enteignungsbehörde in seiner Beurteilung, ob einer P... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 7. November 1983, Zl IIb 1-B-922/25-1983, erklärte der Landeshauptmann von Tirol zum Zwecke der Errichtung der Autobahn im Gemeindegebiet H*** die im Abschnitt II dieses Bescheides genannten Grundflächen zugunsten der R*** Ö***, B*** (Antragstellerin im Enteignungsverfahren) für dauernd lastenfrei enteignet. Zu diesen Grundflächen gehörten unter anderem die Gp 5766/2 KG Haiming des Antragstellers im Ausmaß von 4.452 m2 zur Gänze sowie Teile der im Eige... mehr lesen...
Begründung: Für Zwecke eines Autobahnbaues wurden unter anderem größere Teile eines Grundstückes für dauernd lastenfrei enteignet erklärt, das als eine zur Schottergewinnung taugliche Sonderfläche im Freiland ausgewiesen ist. Die beiden Grundeigentümer hatten mit einem am 4. Juli 1978 geschlossenen Vertrag einer Handelsgesellschaft für die Zeit ab 1. Juli 1978 auf die Dauer von 30 Jahren das Recht zur Ausbeutung eines näher umschriebenen Grundstücksteiles als Schottergrube in Form... mehr lesen...
Norm: BStG §17EisbEG §2EisbEG §5EisbEG §35
Rechtssatz: Wurde nur das Grundstück, nicht auch das darauf befindliche Superädifikat enteignet, so hat der Enteigner dennoch Anspruch auf Räumung. Er hat dann aber auch den hiedurch entstehenden Folgeschaden zu vergüten. Entscheidungstexte 1 Ob 574/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 574/86 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 24. November 1980, BauR-117/2-1980 Gr/Pl, nahm die R*** Ö***, Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der A 7 Mühlkreis-Autobahn im Baulos "Anschlußstelle Füchselstraße" gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den im Miteigentum der Antragstellerin stehenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 555, KG Wels, auf der sich das Haus Wels, Eferdingerstraße 102, befindet, und zu der ursprünglich auch die Grundstücke 1254 und 1279/1 gehörten. Am 28. Mai 1960 schlossen die Beklagten mit dem Erstkläger einen Mietvertrag, wonach dieser gegen einen monatlichen Mietzins von etwa S 300,-- im Südtrakt des Hauses Eferdingerstraße 102 ein Zimmer, eine Küche und einen Abstellraum in Bestand nahm. Mit dem rechts... mehr lesen...
Norm: EisbEG §5
Rechtssatz: Unter den im § 5 EisbEG genannten "Nebenberechtigten" werden Nutzungsberechtigte im Sinne des §§ 509 ff ABGB, Gebrauchsberechtigte nach §§ 504 ff ABGB, Bestandnehmer im Sinne des §§ 1090 ff ABGB sowie aus verschiedenen Sondergesetzen abgeleitete Berechtigungen verstanden, nicht jedoch das "unverbindliche Bittleihen (Prekarium)" im Sinne des § 974 ABGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs1EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §5StGG Art5
Rechtssatz: Alle vermögenswerten Privatrechte sind als geschütztes Eigentum im Sinne des Art 5 StGG zu werten. Bei ihrem Entzug liegt jeweils ein selbständiger Enteignungstatbestand vor. Dies gilt nicht nur, wenn der hoheitliche Eingriff allein auf dieses Privatrecht gerichtet ist, sondern auch dann, wenn es ohne formelle Enteignung - ohne also Gegenstand eines Verfahrens gegen den Berechtig... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 BEisbEG §5
Rechtssatz: Die im § 5 EisbEG, dessen sinngemäße Anwendung nach der Verweisung des § 20 Abs 1 BStG stattzufinden hat, für die obligatorisch Berechtigten getroffene Regelung führt bei der vergleichbaren Lage, daß ein einzelner Miteigentümer als unmittelbare Enteignungsfolge besondere Vermögensnachteile erleidet, die zu vergüten sind, zu dem Ergebnis, daß auch hier nicht die Feststellung von Einzelansprüchen, so... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. 8. 1977 wurde im Wege der Enteignung das dauernde lastenfreie Eigentum an den Grundstücken der Antragsteller 47/1, 47/2 und 934 der EZ 43 KG E für die Republik Österreich zum Ausbau der Wiener-Straße B 1 im Baulos E in Anspruch genommen. Die Verwaltungsbehörde bestimmte den Entschädigungsbetrag mit 1 231 500 S, der sich aus dem Grundwert von 254 700 S für die Liegenschaft im Ausmaß von 283 m2, dem Wert des Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäuden und der Einf... mehr lesen...
Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung hat zum Zwecke des Ausbaues der Rohrbacher Bundesstraße nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes eine Teilfläche von insgesamt 3 000 m2 der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 178 des Grundbuches über die KG P zugunsten der Antragsgegnerin enteignet, und zwar das Grundstück 10 Baufläche mit Wohnhaus und Gaststättenbau im Ausmaß von 964 m2 zur Gänze und von dem Grundstück 36/4 Garten eine Teilfläche von 2 036... mehr lesen...
Norm: EisbEG §5
Rechtssatz: Kann der von der Enteignung betroffene Mieter einer mietengeschützten Wohnung einen vergleichbaren Ersatz in zumutbarer Nähe nicht finden, müssen unter Vorteilsausgleichung auch die Kosten für die Finanzierung einer teuereren Wohnung erstattet werden. Bei der Berechnung des Ersatzbetrages muß in diesem Fall von der voraussichtlichen Lebensdauer des Bestandnehmers - bei Vorhandensein etwa eintrittsberechtigter Persone... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes für Oberösterreich wurde der Grundbesitz der Beklagten mit den Grundstücken Nr. 36/4 Garten und Nr. 10 Baufläche gemäß §§ 17 und 20 BStG dauernd und lastenfrei enteignet. Die Entschädigung der Beklagten wurde im verwaltungsbehördlichen Enteignungsverfahren mit insgesamt 7 250 000 S festgesetzt. Davon entfielen auf das Gebäude 4 704 940 S und auf die Übersiedlungskosten für fünf Mietparteien 12 000 S. Sowohl die Erst- und Zweitkläger als auch die Drit... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 AEisbEG §5
Rechtssatz: Der (mittelbare) Entschädigungsanspruch des Bestandnehmers beruht auf der positiven Bestimmung des § 5 EisbEG, mit welcher der Gesetzgeber aus Billigkeitsgründen die Bestandnehmer in den Kreis der zu entschädigenden Personen einbezogen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 700/78 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 700/78 Veröff: SZ 53/51 = JB... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs2 AEisbEG §4 Abs2 BEisbEG §5
Rechtssatz: Auch der Nebenberechtigte im Sinne § 5 EisbEG hat Anspruch auf volle Schadloshaltung im Sinne § 4 Abs 1 EisbEG, ist aber im Enteignungsverfahren nicht Partei, sondern kann sich nur an seinen Vertragspartner, den Enteigneten halten, dem die Vergütung der Nachteile obliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 561/79 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs2 AEisbEG §4 Abs2 BEisbEG §5
Rechtssatz: Der außerbücherliche Eigentümer (hier: noch nicht eingetragene Käufer) ist Nebenberechtigter im Sinne der § 5 EisbEG, da ihm obligatorische Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte wie einem Eigentümer zustehen. Entscheidungstexte 2 Ob 561/79 Entscheidungstext OGH 04.12.1979 2 Ob 561/79 Veröff: SZ 52/179 = EvBl 1980/113 S... mehr lesen...
Norm: ABGB §504ABGB §509ABGB §1090 IcEisbEG §5
Rechtssatz: § 5 EisbEG umfaßt sowohl dingliche wie obligatorische Rechte, die sich entweder als ein Nutzungsrecht, ein Gebrauchsrecht oder ein Bestandrecht darstellen. Entscheidungstexte 2 Ob 561/79 Entscheidungstext OGH 04.12.1979 2 Ob 561/79 Veröff: EvBl 1980/113 S 353 = SZ 52/179 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 9. April 1974 wurde gemäß § 17 BStG 1971 eine Teilfläche von 1540 m2 des Grundstücks 239/2 der EZ 247 KGS enteignet. Die Restfläche von 1341 m2 wurde gemäß § 18 Abs. 1 BStG 1971 eingelöst. Die Verwaltungsbehörde hatte die Entschädigung für die enteignete Fläche mit 4 334 386 S (d. s. 1540 m2 X 1100 S pro m = 1 694 000 S zuzüglich frustrierte Planungskosten von 2 530 386 S und Abbruchkosten von 110 000 S) und den Einlösungsbetrag fü... mehr lesen...