Norm
BStG §17Rechtssatz
Wurde nur das Grundstück, nicht auch das darauf befindliche Superädifikat enteignet, so hat der Enteigner dennoch Anspruch auf Räumung. Er hat dann aber auch den hiedurch entstehenden Folgeschaden zu vergüten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0053505Dokumentnummer
JJR_19861022_OGH0002_0010OB00574_8600000_001