Norm: EisbEG §44MunitionslagerG
Rechtssatz: Im Verfahren zur gerichtlichen Festsetzung einer angemessenen Entschädigung nach § 15 MunitionslagerG gebührt dem Antragsteller Kostenersatz grundsätzlich nur auf Basis des zuerkannten Entschädigungsbetrages. Entscheidungstexte 7 Ob 674/87 Entscheidungstext OGH 10.12.1987 7 Ob 674/87 Veröff: SZ 60/269 ... mehr lesen...
Begründung: Die in den Entscheidungen der Vorinstanzen näher bezeichneten Grundstücke der Antragsteller liegen zum Teil im engeren und zum Teil im weiteren Gefährdungsbereich des bereits seit dem Jahre 1938 bestehenden militärischen Munitionslagers Ebelsberg. Das Erstgericht sprach den Antragstellern nach § 15 des Bundesgesetzes vom 31.5.1967 über militärische Munitionslager BGBl. Nr.197 idF des Bundesgesetzes vom 5.7.1972 BGBl. Nr.265 (MunLagG) Entschädigungen im Betrage zwischen... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs5EisbEG §30EisbEG §44oö JagdG §77 Abs1
Rechtssatz: Da ein Kostenersatz an den Enteigner außer Betracht bleibt, ist der Erfolg des Rechtsmittels des Enteigneten - ungeachtet der Zweiseitigkeit des Rechtsmittels - wie bei einem einseitigen Rechtsmittel zu honorieren. Bei teilweisem Erfolg gebührt ihm daher ein auf der Basis des Erfolges (ersiegten Betrages) berechneter Kostenersatz. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 17. Februar 1983 nahm der Landeshauptmann von Oberösterreich für den Ausbau der B 139 Kremstalstraße im Baulos "Traun" das Eigentum des Antragstellers an einer Fläche von insgesamt 3040 m2 betreffend die Liegenschaften EZ 57 (Teile der Grundstücke 49/1, 43/2 und 1769/1), EZ 609 (Grundstück 13 und Teile des Grundstückes 12) sowie EZ 369 (Teile des Grundstückes 1772/9) jeweils KG Traun einschließlich der darauf befindlichen Gebäude und des Bewuchses durc... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. November 1971, 2 Nc 111/70-30, räumte das Erstgericht dem Antragsgegner und dessen Rechtsnachfolgern im Eigentum der Liegenschaft EZ 89 KG Plescherken zur Herstellung einer Wegeverbindung zwischen seinen Grundstücken 1157 und 1158 und dem öffentlichen Weg 1306 auf dem dem Antragsteller gehörigen Grundstück 1140 (EZ 8 KG Plescherken) einen räumlich näher bezeichneten Notweg ein und setzte gleichzeitig die Entschädigung hiefür fest. Es stellte damals... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44ZPO §52stmk ROG §34 Abs5oö StrG §36 Abs5
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Ersatz der den Enteigneten im Rechtsmittelverfahren erwachsenen Kosten ist im Aufhebungsbeschluss in analoger Anwendung des § 52 ZPO der abschließenden Sachentscheidung vorzubehalten. Entscheidungstexte 6 Ob 647/84 Entscheidungstext OGH 05.02.1987 6 Ob 647/84 Veröff: SZ 60/17 = EvBl 1987... mehr lesen...
Norm: EisbEG §30EisbEG §44oö JagdG §77 Abs1
Rechtssatz: Im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Enteignungsentschädigung steht dem Enteigneten für ein erfolgloses Rechtsmittel kein Kostenersatz zu. Entscheidungstexte 6 Ob 647/84 Entscheidungstext OGH 05.02.1987 6 Ob 647/84 Veröff: SZ 60/17 = EvBl 1987/60 S 249 1 Ob 583/87 En... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Landesregierung hat mit dem Bescheid vom 16. Juli 1981, Ib-332-7/81, auf Antrag des Landes Vorarlberg als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff des Vorarlberger Straßengesetzes, LGBl. Nr.8/1969, zum Zwecke des Ausbaues der Landesstraße 2 (der Langenerstraße) im Baulos "Umfahrung Langen" das Eigentum an Teilflächen mehrerer in der Katastralgemeinde Langen gelegener Grundstücke zugunsten des Landes durch Enteignung in Anspruch genommen. Davon waren unter an... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44stmk ROG §34 Abs5
Rechtssatz: Zu den nach § 44 EisbEG 1954 vom Enteigner zu ersetzenden Kosten des gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Entschädigung zählen auch Kosten der Vertretung des Enteigneten durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter. Entscheidungstexte 6 Ob 647/84 Entscheidungstext OGH 19.12.1986 6 Ob 647/84 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 5... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Die Enteigneten haben in ihrer durch einen Rechtsanwalt verfassten Äußerung zum Revisionsrekurs des Landes Vorarlberg den Zuspruch anwaltlicher Vertretungskosten begehrt. Da dem erkennenden Senat die in der jüngeren Lehre gegen die bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage vorgetragenen Bedenken berechtigt erscheinen, würde er mit seiner Entscheidung von der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von grundsätzlicher B... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist (seit dem Ableben seiner Mutter Allein-) Eigentümer der Liegenschaft EZ. 233 Katastralgemeinde St. Gilgen. Auf dem Gutsbestand dieser Liegenschaft betreibt eine Gesellschaft m.b.H. deren Geschäftsführer der Antragsteller ist, das Gewerbe des Bootsbaues, der Bootsvermietung, der Vermietung von Bootsliegeplätzen, der Schiffahrt, der Ausbildung von Schiffsführern und einen Handel mit Booten. Vor dem Abverkauf eines Grundstückes verfügten die Eigentüm... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. 8. 1977 wurde im Wege der Enteignung das dauernde lastenfreie Eigentum an den Grundstücken der Antragsteller 47/1, 47/2 und 934 der EZ 43 KG E für die Republik Österreich zum Ausbau der Wiener-Straße B 1 im Baulos E in Anspruch genommen. Die Verwaltungsbehörde bestimmte den Entschädigungsbetrag mit 1 231 500 S, der sich aus dem Grundwert von 254 700 S für die Liegenschaft im Ausmaß von 283 m2, dem Wert des Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäuden und der Einf... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44
Rechtssatz: Aus dieser Gesetzesstelle lässt sich nicht ableiten, dass den Enteigneten bei ungerechtfertigtem Einschreiten eine Kostenersatzpflicht trifft. Entscheidungstexte 1 Ob 583/82 Entscheidungstext OGH 05.05.1982 1 Ob 583/82 6 Ob 647/84 Entscheidungstext OGH 05.02.1987 6 Ob 647/84 Auch; Veröff: SZ 60/17 = EvB... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44
Rechtssatz: Ruft der Antragsteller ungerechtfertigt das ordentliche Gericht an, dann ergibt sich kein Kostenersatzanspruch des Enteigners, wohl aber entfällt seine Kostenersatzpflicht. Entscheidungstexte 6 Ob 111/71 Entscheidungstext OGH 31.08.1972 6 Ob 111/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44
Rechtssatz: Eine Entscheidung im Kostenpunkt liegt auch dann vor, wenn festgestellt wird, ob bestimmte Kosten, so etwa die einer Partei im Zuge eines Enteignungsverfahrens aufgelaufenen außergerichtlichen (jedenfalls von der Partei selbst zu tragenden SZ 12/250) Kosten ihrer Vertretung von einer bestimmten Person aus einem bestimmten Vermögen zu berichtigen sind oder nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Antragsgegnerin und ihren Rechtsnachfolgern wurden mit dem Bescheid des Amtes der zuständigen Landesregierung vom 29. Juli 1954 auf Grund der Bestimmungen des Steiermärkischen Elektrizitäts-Landesgesetzes (LGBl. Nr. 69/1931 und LGBl. Nr. 49/1949) und des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Dienstbarkeiten zum Zwecke der Errichtung und Erhaltung einer 20 KV-Leitung hinsichtlich der der Antragstellerin eigentümlichen Parzellen 86, 91/1 und 92 KG. V. gegen eine Entschädigung von 254 S ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44NWG §25
Rechtssatz: Der Grundsatz der Plenissimarentscheidung vom 22.04.1902, GlUNF 1860, daß ein Ersatz von Vertretungskosten an den Enteignten nicht vorgesehen sei, gilt auch für die Vertretungskosten der Gegenpartei im Verfahren wegen Einräumung eines Notweges. Entscheidungstexte 3 Ob 550/53 Entscheidungstext OGH 02.09.1953 3 Ob 550/53 Veröff: SZ 26/219 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Antragstellern nur zum Zwecke der regelmäßigen Entleerung der zum Hause A. 122 gehörigen Senkgrube einen Notweg bestehend in der Dienstbarkeit des Fußsteiges und Fahrweges über das Nachbargrundstück des Antragsgegners eingeräumt. Das Mehrbegehren wurde abgewiesen. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab, daß sie zu lauten hat: "Zugunsten der jeweiligen Eigentümer des Grundstückes Nr. 127 Bauparzelle inliegend im Grundbuch der Kat. Gemeinde A. ... mehr lesen...
Der Antragstellerin wurden 167 m2 aus der Baufläche 245 mit dem Haus Nr. 85 in A. und 63 m2 aus dem Gartengrundstück 1234/7 enteignet. Das Erstgericht hat auf Antrag der Enteigneten die zu leistende Entschädigung mit dem Betrag von 141.475 S festgesetzt. Das Rekursgericht hat in Abänderung der Entscheidung der ersten Instanz den von der Republik Österreich zu leistenden Entschädigungsbetrag auf 139.175 S herabgesetzt. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der Finanzpro... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44
Rechtssatz: Im Enteignungsverfahren haben die Parteien die Kosten ihrer Vertretung selbst zu tragen. Entscheidungstexte 4 Ob 440/30 Entscheidungstext OGH 23.09.1930 4 Ob 440/30 Veröff: SZ 12/250 2 Ob 63/51 Entscheidungstext OGH 11.07.1951 2 Ob 63/51 Veröff: SZ 14/185 ... mehr lesen...