Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des zuständigen Landeshauptmanns vom 2. 11. 2007 wurde auf mehreren Grundstücken der Antragsgegnerin die Enteignung durch Einräumung der Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebs eines Eisenbahntunnels zugunsten der Antragstellerin ausgesprochen. Die Enteignungsentschädigung wurde mit 2,84 Mio EUR festgesetzt und darüber hinaus ausgesprochen, dass die „mittels Körperschaftsteuerbescheid vorgeschriebene Körperschaftsteuer der Antragsgegnerin von der Ant... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zu einem Viertel der Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** mit den Grundstücken Nr 326, 327/1, 393/1, 394 und .170 sowie EZ ***** mit dem Grundstück Nr 372, je Grundbuch *****. Mit Bescheid vom 5. 11. 2002 enteignete die Antragsgegnerin für die Umlegung bzw den Umbau der L ***** im Baulos „Umfahrung *****" die Grundstücke der Antragsteller wie folgt: Die gesamte Grundparzelle 326 mit 29 m2, aus der Grundparzelle 327/1 23 m2, aus der Grundparzel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichtes, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 16 Abs 3 AußStrG) mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig. Gemäß §§ 16 Abs 4 AußStrG, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Rekurs ist entgeg... mehr lesen...
Begründung: Der - im Verfahren als Nebenbeteiligter auf Seiten der Antragsgegnerin Landeshauptstadt Linz auftretende - Bund errichtete auf der Mühlkreisautobahn A 7 im Gebiet der Antragsgegnerin eine Halbanschluss-Stelle. Die weiterführende Verbindungsstrasse wurde von der Antragsgegnerin errichtet, die dazu als Bezirksverwaltungsbehörde (§ 3 O.ö. Straßengesetz 1991 LGBl Nr. 84) mit Bescheid vom 16. August 1994, bestätigt durch Bescheid des Amts der OÖ Landesregierung als Straßen... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem am 3. 12. 1998 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte der Antragsteller als Eigentümer diverser Grundstücke die Festsetzung eines angemessenen Entschädigungsbetrags im Sinne des § 34 Abs 5 des Gesetzes vom 25. Juni 1994 über die Raumordnung im Lande Steiermark (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 1974; im Folgenden Stmk. ROG), weil die Antragsgegnerin hinsichtlich seiner, ursprünglich als Bauland ausgewiesener Grundstücke im Flächenwidmungsplan eine U... mehr lesen...
Begründung: Die im Eigentum der Antragsteller befindliche Liegenschaft EZ 234, GB 45201 Ebelsberg mit dem Grundstück 923/3 (Wald) liegt in der Katastralgemeinde Ebelsberg, welche der Stadtgemeinde Linz zugeordnet wird. Die Antragsteller beantragten bei der Jagd- und Wildschadenskommission S***** gemäß § 70 oö JagdG die Entscheidung über den von ihnen geltend gemachten Anspruch auf Ersatz von Jagd- und Wildschäden. Bei der Verhandlung vom 22. Februar 2001 fasste die Kommission einst... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die zum Teil zum genossenschaftlichen Jagdgebiet der Gemeinde A***** gehören. Zur Ausübung der Jagd in diesem Jagdgebiet haben die Antragsgegner mit Gesellschaftsvertrag vom 25. 3. 1999 eine Jagdgesellschaft im Sinne des § 21 des Oberösterreichischen Jagdgesetzes (oö JagdG) gegründet. Am 19. 3. 1999 legten der Erstantragsgegner als Jagdleiter und die durch ihren Ehegatten Dr. Heinr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - ein österreichischer Staatsbürger - begehrte den Zuspruch eines "vom Gericht zu ermittelnden Entschädigungsbetrags" von zumindest 1 Mio S wegen einer "(Quasi)Enteignung". Er brachte vor, er sei am 6. 11. 1952 im Alter von zwanzig Jahren von Soldaten der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet und in das sowjetische Militärgefängnis in Baden bei Wien verbracht worden. Dort sei er "unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert und schweren Repressalien a... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26. 3. 1993 erteilte die Verwaltungsbehörde dem K*****club ***** (in der Folge Antragsteller) die wasserrechtliche und naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung von zwei Schwimmstegen samt drei Plattformen vor einem Ufergrundstück des M*****sees; die Entscheidung über den Antrag der damals fischereiberechtigten Republik Österreich, Österreichische B*****, betreffend die vermögensrechtliche Entschädigung wurde mit der
Begründung: vorbehalten, daß... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Kärntner Y*****clubs ***** (in der Folge Antragsteller) wurde der Österreichischen B***** Aktiengesellschaft (in der Folge Antragsgegnerin) gegenüber vom Erstgericht festgestellt, daß im Zusammenhang mit dem Umbau einer bestimmten Anlage und der Inanspruchnahme von öffentlichem Gewässer keine Fischereientschädigung zustehe; des weiteren wurde der Antrag der Antragsgegnerin auf Neufestsetzung einer mit Bescheid festgelegten Fischereientschädigung abgewi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller kauften am 8.Juli 1976 nach zweijährigen Vorverhandlungen zum Zweck des Schotterabbaus eine zunächst bewaldete Grundfläche, die vor dem Bau einer Autobahn von einem öffentlichen Schotterweg, der Alten Bundesstraße, durchtrennt und damit in das größere Grundstück (GSt) 2185 und das kleinere GSt 2186, letzteres mit der Widmung als forstlicher Schutzgürtel, geteilt war. Sie schlossen am 7.Juli 1978 mit einer Gesellschaft, deren Antragslegitimation im Ve... mehr lesen...
Norm: EisbEG §30EisbEG §44oö JagdG §77 Abs1
Rechtssatz: Der gemäß § 44 EisbEG geltende Grundsatz der Einseitigkeit der Kostenersatzpflicht ist auch im gerichtlichen Verfahren über einen Anspruch auf Ersatz von Jagdschäden oder Wildschäden anwendbar. Obsiegt der Grundeigentümer im Entschädigungsverfahren bloß teilweise, gebühren ihm - unter Ausschluss der Kostenteilung - volle Kosten vom ersiegten Betrag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Der Antragsgegner hat auf Grund der Einseitigkeit der Kostenersatzpflicht nach § 117 Abs 6 WRG in Verbindung mit § 44 EisbEG keinen Anspruch auf Kostenersatz für seine nach § 117 Abs 6 WRG in Verbindung mit § 30 Abs 4 und 5 EisbEG zulässige Äußerung. Entscheidungstexte 1 Ob 36/92 Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 36/92 Veröff: SZ 66/37... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zumindest seit 12.7.1968 grundbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Linz, zu deren Gutsbestand (ua) die Grundstücke 328/1 (29.915 m2), 332/1 (846 m2), 332/2 (3.744 m2) und 343 (21.130 m2) der KG M***** sowie das in der KG G***** gelegene Grundstück 1205 (1.277 m2) gehören. Mit der auf Grund des § 23 Abs 2 des Bundesgesetzes vom 31.Mai 1967 BGBl 197 über militärische Munitionslager (MunLagG) erlassenen und am 12.Ju... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 28.4.1988, I b-612-72/86, wurde gemäß § 17 Abs 1 EisbEG festgestellt, daß im Rahmen des von den Ö*** B*** geplanten Ausbaues der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Frastanz die Führung eines Eisenbahntunnels ("Schattenburgtunnel") auf den im Eigentum des Dr. Helmut P*** stehenden, im Grundstücksverzeichnis mit den Zahlen 37 bis 40 bezeichneten Grundstücksparzellen erforderlich ist u... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsgegner sind zu je einem Hälfteanteil Eigentümer eines behausten landwirtschaftlichen Betriebes, dessen Gutsbestand mit seinem Wiesengrundstück 2563/1 an das zum Gutsbestand des behausten landwirtschaftlichen Betriebes der Antragstellerin gehörende Wiesengrundstück 2572 angrenzt. Der Grund der Antragsgegner liegt an einem entlang einer Gemeindestraße verlaufenden Bach. Eine Wegverbindung zwischen dem öffentlichen Straßennetz und dem Grundstück der Antr... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28.1.1988, Zl 153.019/4-I/502-1988, gab das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr den Berufungen der Antragsgegner gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 25.11.1987, Zl IIb2-Sch-230/68-1987, Folge und änderte diesen Bescheid dahin ab, daß auf Grund der §§ 97 und 99 Abs 1 und Abs 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl 1957/253 (LFG), unter Zugrundelegung des Planes des Dipl.Ing. M*** GZ 784/85 folgende Grundstücke vorbehaltlich... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaft der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung mit S 809.839,71 fest und wies das Mehrbegehren einschließlich des Begehrens auf Verzugszinsen ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin nur im Kostenausspruch teilweise und dem Rekurs der Antragsteller nur ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer der Grundparzelle 1885 mit dem Hause Stumpenreute Nr.1 sowie der Grundparzelle 1887/3, beide zugehörig zur EZ 737 KG Kennelbach. Die Erstantragsgegnerin ist Eigentümerin der Grundparzelle 1886 der Liegenschaft EZ 739 KG Kennelbach und die Zweitantragsgegnerin ist Eigentümerin der Grundparzelle 1962 der EZ 258 KG Kennelbach. Die Antragsteller beantragen gegenüber den Antragsgegnern die Einräumung eines Notweges mit der Behauptung, erst ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Revisionsrekurswerbers (= Antragstellers), ihm als Eigentümer des Grundstückes 603/9 der EZ 219 KG Leiten entlang der östlichen Grenze des Grundstückes der Antragsgegnerin 603/4 der EZ 248 KG Leiten in einer Breite von 5 m das Geh- und Fahrtrecht zum Grundstück 603/1 unter Errichtung einer ortsüblichen Weganlage (als Notwegedienstbarkeit) einzuräumen, ab und ging im zweiten Rechtsgang von folgenden wesentlichen Feststellungen aus: De... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 13. Februar 1986 wurde auf Antrag des L*** V*** als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, zum Zwecke des Neubaues der L 52, Baulos "Umfahrung Brederis", das Eigentum an der in dem dem Enteignungsantrag beiliegenden Lageplan gelb gefärbelten Teilfläche des Grundstückes 5.900/1 in EZ 4.409 KG Rankweil im Ausmaß von 2.410 m2 zugunsten des L*** V*** durch Enteignung in Anspruch gen... mehr lesen...
Norm: EisbEG §44
Rechtssatz: § 44 EisbEG gilt nicht für das Verteilungsverfahren nach § 34 Abs 2 EisbEG. Entscheidungstexte 1 Ob 575/88 Entscheidungstext OGH 28.06.1988 1 Ob 575/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0058163 Dokumentnummer JJR_19880628_OGH0002_0010OB00575_88000... mehr lesen...