Norm
EisbEG §44Rechtssatz
Die Entscheidung über den Ersatz der den Enteigneten im Rechtsmittelverfahren erwachsenen Kosten ist im Aufhebungsbeschluss in analoger Anwendung des § 52 ZPO der abschließenden Sachentscheidung vorzubehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0035981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.05.2014