Norm: BPGG §3 ABs3BPGG §3 Abs4
Rechtssatz: "EWR-Pensionisten" wurden bisher nicht in den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem BPGG einbezogen und sie gehören auch nicht zu der im § 3 Abs 3 und 4 BPGG umschriebenen Personengruppe, die in den Kreis der nach dem BPGG anspruchsberechtigten Personen einbezogen werden kann (vgl auch 10 ObS 321/00d; 10 ObS 286/02k). Entscheidungstexte 10 ObS... mehr lesen...
Norm: BPGG §3Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art28 Abs1 litb
Rechtssatz: Für eine in Österreich wohnende Rentnerin, die deutsche Staatsbürgerin ist und eine Rentenleistung ausschließlich aus Deutschland bezieht, besteht auf Grund der Zuständigkeitsregelung des Art 28 Abs 1 lit b der VO (EWG) Nr 1408/71 (Wanderarbeitnehmerverordnung) keine Leistungszuständigkeit eines österreichischen Sozialversicheru... mehr lesen...
Norm: BPGG §3EGV Maastricht Art177EG Amsterdam Art234Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art10aVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderarbeitnehmerverordnung Art4 Abs2a
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof legt dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Ist Artikel 10a der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gewährung von Pflegeldleistungen an Hinterbliebene von Freiberuflern. Situation in NÖ durch demonstrative Aufzählung der nicht erfassten Personen. Siehe dazu auch die in diesem Fall ergangene Entscheidung des OGH vom 18.4.2000, 10ObS204/99v. Entscheidungstexte 7 RS 47/99d Entscheidungstext OLG Wien 17.03.1999 7 RS 47/99d mehr lesen...
Norm: BPGG §3oöPGG §3 Abs2
Rechtssatz: Personen, die vom BPGG nur "bedingt" erfaßt sind, unterliegen gleichwohl der Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers: Für landesgesetzliche Pflegegeldregelungen besteht daher zB für nicht der Pensionsversicherung unterliegende Freiberufler oder bestimmte Bezieher privatrechtlicher Pensionsleistungen gar kein Spielraum. Die entsprechenden Ausnahmebestimmungen in den Landespflegegeldgesetzen haben insoweit nur ... mehr lesen...
Norm: BPGG §3BPGG nF §3 Abs3FSVG §3RAO §50
Rechtssatz: Die Regelung der Gewährung von Grundleistungen iSd § 3 Abs 1 BPGG an Hinterbliebene nach einem Freiberufler liegt in der Kompetenz des Bundes: Das FSVG verweist in § 3 Abs 2 grundsätzlich auf die pensionsrechtlichen Vorschriften des GSVG. Dieses sieht Ansprüche auf Hinterbliebenenpensionen nach Maßgabe der §§ 135 ff vor. Der Umstand, daß der Bund von dieser Kompetenz etwa im Hinblick auf di... mehr lesen...
Norm: BPGG §3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte neben dem sehr detailliert umschriebenen Kreis potentiell Anspruchsberechtigter (§ 3 Abs 1 BPGG) den personellen Geltungsbereich des BPGG offenbar flexibel gestalten: Um künftigen Entwicklungen rascher Rechnung tragen zu können (so AB 908 BlgNR 18. GP, 4), wurde daher mit den Verordnungsermächtigungen in Abs 2 und 3 eine Grundlage zur Einbeziehung weiterer Personengruppen geschaffen. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §5 Abs1 Z7BPGG §3
Rechtssatz: Ordensangehörige ("Angehörige der Orden und Kongregationen der katholischen Kirche") sind nach § 5 Abs 1 Z 7 ASVG von der Vollversicherung und damit von der Pensionsversicherung ausgeschlossen, außer sie stehen in einem Dienstverhältnis zu einer anderen Körperschaft als ihrer Kirche beziehungsweise einer deren Einrichtungen. Für die weitgehende Ausnahme der Ordensangehörigen von der Sozialversicherungspf... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aASVG §500BPGG §3OFG §5a Abs2
Rechtssatz: Durch § 5a Abs 2 OFG sollte für den in § 500 ASVG umschriebenen begünstigen Personenkreis die bis 30.6.1993 geltende Rechtslage auch nach dem Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes im wesentlichen perpetuiert werden. Was die Anspruchsvoraussetzungen betrifft, wurde die Weitergeltung des mit 30.6.1993 außer Kraft getretenen § 105 a ASVG angeordnet. Dem Begünstigten soll damit das Rec... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aBPGG §3BPGG §43 Abs2
Rechtssatz: Das Inkrafttreten des BPGG ist in allen anhängigen Verfahren nach § 105 a ASVG bis zur Rechtskraft der Entscheidung zu beachten. Soweit die Sonderbestimmung des § 43 Abs 2 BPGG anzuwenden ist, sind daher auch noch im Rechtsmittelverfahren die Bestimmungen des BPGG heranzuziehen. Entscheidungstexte 10 ObS 201/94 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...