RS OGH 1996/10/22 10ObS267/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1996
beobachten
merken

Norm

BPGG §3

Rechtssatz

Der Gesetzgeber wollte neben dem sehr detailliert umschriebenen Kreis potentiell Anspruchsberechtigter (§ 3 Abs 1 BPGG) den personellen Geltungsbereich des BPGG offenbar flexibel gestalten: Um künftigen Entwicklungen rascher Rechnung tragen zu können (so AB 908 BlgNR 18. GP, 4), wurde daher mit den Verordnungsermächtigungen in Abs 2 und 3 eine Grundlage zur Einbeziehung weiterer Personengruppen geschaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106521

Dokumentnummer

JJR_19961022_OGH0002_010OBS00267_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten