Norm
BPGG §3Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof legt dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften folgende Frage zur Vorabentscheidung vor: Ist Artikel 10a der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zuwandern und abwandern, in der durch die Verordnung (EWG) Nr 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr 1247/92 des Rates vom 30. April 1992, in Verbindung mit Anhang IIa dahin auszulegen, dass das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz in seinen Geltungsbereich fällt und folglich eine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 2a der Verordnung darstellt, so dass auf den Fall einer Person, die - wie die Klägerin - nach dem 1. Juni 1992 die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung erfüllt, auschließlich die durch Artikel 10a der Verordnung geschaffene Koordinierungsregelung anzuwenden ist?
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0113278Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008