Norm
BPGG §3 ABs3Rechtssatz
"EWR-Pensionisten" wurden bisher nicht in den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem BPGG einbezogen und sie gehören auch nicht zu der im § 3 Abs 3 und 4 BPGG umschriebenen Personengruppe, die in den Kreis der nach dem BPGG anspruchsberechtigten Personen einbezogen werden kann (vgl auch 10 ObS 321/00d; 10 ObS 286/02k).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117519Im RIS seit
08.05.2003Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016