Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Revisionsausführungen, daß das Kündigungsschreiben vom 28. 8. 1996, Beilage./B, die im Gesetz geforderte Form von Kündigungsgründen nicht enthalte, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit der gegenüber dem Kläger ausgesp... mehr lesen...
Norm: AVG §33PVG §9 Abs1PVG §10
Rechtssatz: § 10 PVG sieht eine Mindestfrist vor, wie lange vor ihrer Durchführung der Dienststellenleiter eine beabsichtigte Maßnahme der Personalvertretung nachweislich zur Kenntnis zu bringen hat. Die Pflichten der Personalvertretung lassen jedoch die Gewährung längerer Fristen als im Dienstinteresse gelegen erscheinen, sodaß eine dem Fachausschuß eingeräumte Fristverlängerung diesen Intentionen entsprach. Di... mehr lesen...
Norm: PVG §9 Abs1 litiPVG §10
Rechtssatz: Die Personalvertretung darf dem beabsichtigten Vorgehen des Dienststellenleiters nur zustimmen, wenn sie überzeugt ist, daß der behauptete Entlassungsgrund oder Kündigungsgrund gegeben ist. Wenn sie erkennen kann, daß ein vom Dienstgeber behaupteter Grund nicht gegeben sein kann oder für einen Grund keine Anhaltspunkte vorliegen, besteht für die Personalvertretung kein Entscheidungsspielraum; ein der be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 30.10.1995 als Vertragsbedienstete im Landeskonservatoriat für OÖ (Bundesdenkmalamt) beschäftigt. Ihr Dienstverhältnis wurde von der Beklagten mit Kündigungsschreiben vom 4.9.1996 unter Hinweis auf §§ 30 Abs 1 Z 9, 32 Abs 1 VBG 1948 ohne Angabe von Gründen zum 2.10.1996 gekündigt. Die Klägerin war seit 30.10.1995 als Vertragsbedienstete im Landeskonservatoriat für OÖ (Bundesdenkmalamt) beschäftigt. Ihr Dienstverhältnis wurde von der Be... mehr lesen...
Norm: PVG §9PVG §10
Rechtssatz: Der Dienstgeber ist seiner gesetzlichen Pflicht durch Verständigung des Dienststellenausschusses rechtzeitig vor der beabsichtigten Kündigung nachgekommen, weil § 10 Abs 9 PVG nur die Unterlassung der Mitwirkung der Personalvertretung der Sanktion der Unwirksamkeit der Maßnahme nach § 9 Abs 1 lit i PVG unterstellt. Selbst eine unrichtige Information über einen Kündigungsgrund vermag im Falle der Nichtäußerung ode... mehr lesen...
Norm: PVG §9PVG õ10
Rechtssatz: Die Absätze 1 bis 4 des § 9 PVG sehen verschiedene Arten der Beteiligung der Personalvertretung an der Führung an der Personalverwaltung vor; aus keiner dieser Regelungen lässt sich aber ein Mitbestimmungsrecht ableiten. Die Führung der Personalverwaltung liegt vielmehr allein beim Dienstgeber. Die von ihm der Personalvertretung einzuräumenden Mitwirkungsrechte sind nach der Bedeutung der Angelegenheiten abgestuf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, ist eine Kündigung gemäß § 32 VBG unverzüglich auszusprechen, nachdem dem Arbeitgeber der Kündigungsgrund bekannt geworden ist, um zu verhindern, daß der Vertragsbedienstete aus der Unterlassung der sofortige... mehr lesen...
Norm: PVG §9PVG §10PVG §12VBG §32
Rechtssatz: Wendet der Arbeitnehmer ein, die Kündigung nach § 32 VBG sei nicht rechtzeitig erfolgt, ist es Sache des Arbeitgebers, die Verzögerung sachlich rechtfertigende
Gründe: zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 150/89 Entscheidungstext OGH 28.06.1989 9 ObA 150/89 European Case... mehr lesen...
Norm: PVG §10
Rechtssatz: Aus § 10 PVG, insbesondere dessen Abs 4, ist zu folgern, dass eine Mitwirkung des Dienststellenausschusses, grundsätzlich nur gegenüber dem Leiter jener Dienststelle in Betracht kommt, bei der der Ausschuss errichtet ist. Es hat somit stets der jeweilige Dienststellenleiter in seinem Bereich mit dem Dienststellenausschuss oder Fachausschuss Kontakte aufzunehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd13PVG §1PVG §2PVG §3PVG §9PVG §10
Rechtssatz: In Ausübung der Mitwirkungsrechte des § 9 PVG kommt den Organen der Personalvertretung (§ 3 Abs 1 PVG) selbst dann, wenn mit ihnen das "Einvernehmen" herzustellen ist (§ 9 Abs 2 PVG), nur eine den Rechten einer Verfahrenspartei ähnliche Rechtsstellung zu, die die Ausübung hoheitlicher Tätigkeit ausschließlich beim Dienstgeber Bund beläßt; die Organe der Personalvertretung sind daher i... mehr lesen...