Der beschwerdeführende Fischereirevierverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 47 Abs. 1 zweiter Satz des Niederösterreichischen Fischereigesetzes, LGBl. 6550-0 (FischereiG). Der Beschwerdeführer stellte beim Finanzamt Lilienfeld den Antrag, ihm die zuletzt festgestellten Einheitswerte bestimmter Fischereireviere bekanntzugeben. Begründend verwies er auf den gesetzlichen Auftrag, wonach er Revierbeiträge einzuheben habe; Bemessungsgrundlage sei der für das Fischer... mehr lesen...
Index: L65503 Fischerei Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48a Abs4 litb;FischereiG NÖ 1988 §53 Abs2;FischereiG NÖ 1988 §53 Abs3;
Rechtssatz: Ein Fischereirevierverband ist bei der Wahrnehmung der ihm gesetzlich eingeräumten Befugnisse zur Gleichbehandlung seiner Mitglieder verpflichtet. Es steht ihm nicht frei, von der Festsetzung der Beiträge gegenüber jenen Mitgliedern abz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48a Abs4 litb;
Rechtssatz: Als "zwingend" iSd § 48a Abs 4 lit b BAO ist ein öffentliches Interesse anzusehen, wenn der zur Wahrung der öffentlichen Aufgabe Berufene ohne die betreffende Mitteilung außerstande wäre, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994150015... mehr lesen...
Index: L65503 Fischerei Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48a Abs4 litb;FischereiG NÖ 1988 §16 Abs4;FischereiG NÖ 1988 §48;
Rechtssatz: Die Einhebung der Revierbeiträge dient der Wahrnehmung der den Fischereiverbänden übertragenen öffentlichen Aufgaben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994150015.X05 Im... mehr lesen...
Index: L65503 Fischerei Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48a Abs4 litb;B-VG Art22;FischereiG NÖ 1988 §47 Abs1;FischereiG NÖ 1988 §53 Abs5;
Rechtssatz: Aus § 48a Abs 4 lit b BAO folgt lediglich eine Ermächtigung der allgemein zur Geheimhaltung verpflichteten Organe zur Offenbarung amtlicher Kenntnisse; die Vorschrift begründet aber keine ... mehr lesen...
Index: L65503 Fischerei Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48a Abs4 litb;FischereiG NÖ 1988 §53 Abs3;FischereiG NÖ 1988 §58 Abs1 Z22;
Rechtssatz: § 53 Abs 3 NÖ FischereiG 1988 indiziert das zwingende öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der für die Festsetzung des Revierbeitrages erforderlichen Daten an den Fischereiverband. European Case Law Iden... mehr lesen...
Der Kraftfahrer Erich K. führte am 4. März 1983 22.000 Liter Ethylalkohol über das Zollamt R. in das Zollgebiet ein. Unter Vorlage gefälschter Begleitpapiere (Deklarierung der Ware als Fuselöl) wurde die Ware im Begleitscheinverfahren abgefertigt. Begleitscheinnehmerin war die beschwerdeführende Speditionsgesellschaft. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. Mai 1986 wurde Erich K. der Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG in Tateinheit mit jen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §48a Abs4 lita;BAO §90 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0276
Rechtssatz: Die Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen ist gemäß § 48a Abs 4 lit a BAO befugt, wenn sie der Durchführung eines Abgabenverfahrens dient. Der Einsichtnahme des Haftu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juli 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien den beiden Beschwerdeführerinnen als "den abgabepflichtigen Gesamtschuldnern ... gemäß § 6 Abs. 4 des Wiener Vergnügungssteuergesetzes 1987 (Wr VGSG) in der geltenden Fassung" für das Halten eines Spielapparates der Type Admiral MK XI mit der Möglichkeit zur Erzielung eines Gewinnes in Geld- oder Geldeswert, der Anzeige eines Spielergebnisses, bei dem das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §46;BAO §166;BAO §170 Z3;BAO §48a Abs4;FinStrG §251;FinStrG §252;LAO Wr 1962 §131 Z3;LAO Wr 1962 §249;LAO Wr 1962 §250;StPO 1975 §151 Z2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;
Rechtssatz: Ein Revisionsorgan der Abgabenbehörde erster Insta... mehr lesen...