RS Vwgh 1997/4/24 94/15/0015

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Veröffentlicht am 24.04.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §48a Abs4 litb;

Rechtssatz

Als "zwingend" iSd § 48a Abs 4 lit b BAO ist ein öffentliches Interesse anzusehen, wenn der zur Wahrung der öffentlichen Aufgabe Berufene ohne die betreffende Mitteilung außerstande wäre, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994150015.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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