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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §48a Abs4 litb;Rechtssatz
Als "zwingend" iSd § 48a Abs 4 lit b BAO ist ein öffentliches Interesse anzusehen, wenn der zur Wahrung der öffentlichen Aufgabe Berufene ohne die betreffende Mitteilung außerstande wäre, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994150015.X07Im RIS seit
20.11.2000