IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde der AA, Adresse 1, I-***** Z, vertreten durch BB Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Adresse 2, **** Y, gegen 1. den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 10.09.2020, Zl *******, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Beitragsvorschreibung nach dem Tiroler Tourismusgesetz 2006 für das Beitragsjahr 2012, 2. den Bescheid der... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, vertreten durch BB GmbH, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 30.12.2019, GZ ***, betreffend Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt aus Anlass des Vorlageantrages gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 12.05.2015, Zl ***, über die Beschwerde der AA GmbH, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 18.12.2014, Zl ***, mit dem der Antrag auf amtswegige Wiederaufnahme von Verfahren betreffend die Vorschreibungen der Pflichtbeiträge für den Tourismusverband Naturparkregion Z sowie den Tourismusförderungsfonds für die Jahre 2007 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alfred Stöbich über die gemeinsame Beschwerde des AA, **** Z, und der BA, nunmehr Verlassenschaft nach BA, **** Z, beide vertreten durch die Rechtsanwälte CC, Adresse 1, **** X, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Y vom 08.05.2015, Zl ****, betreffend den Antrag auf amtswegige Aufhebung von Abgabenbescheiden sowie den Antrag auf Wiederaufnahme von Abgabenverfahren nach durchgeführt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Wie in § 302 Abs 1 BAO explizit festgehalten, gilt sohin für Aufhebungen im Sinne des § 299 Abs 1 BAO nicht die allgemeine Verjährungsfrist für Aufhebungen, Abänderungen oder Zurücknahme von Bescheiden, sondern sind diesbezügliche Aufhebungen ausschließlich nur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Auch wenn § 299 Abs 1 BAO nicht nur Abgabenbescheide, sondern alle Bescheidarten, wie etwa Verfügungen der Wiederaufnahme (VwGH 04.03.2009, 2006/15/0079), Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Sicherstellungsbescheide und verfahrensleitende Bescheide betri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, gemäß § 9 Abs 3 Zustellgesetz (ZustG) diesen als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Zur Vereinfachung der Zustellung in Fällen, in denen eine schriftliche Ausfertigung an mehrere Personen gerichtet ist, regeln § 82 TLAO und § 101 BAO, dass für den Fall, dass mehrere Personen dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden oder sie gemeinsam zu ei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Nach Eintritt der Verjährung ist gemäß § 304 BAO eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmeantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist. Schlagworte Aufhebung von Bescheiden; Wiederaufnahme von A... mehr lesen...
Rechtssatznummer 9 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Hinsichtlich der weiteren von den Beschwerdeführern angeführten Verfahren, deren Wiederaufnahme beantragt wurde, ist festzuhalten, dass gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Wiederaufnahme nur auf die in § 303 Abs 1 BAO genannten
Gründe: gestützt werden kann. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 16.01.1991, Zl 90/13/0298 ausführt, sind Abgaben während des Konkursverfahrens gegenüber dem Masseverwalter, der insoferne den Gemeinschuldner repräsentiert, festzusetzen. Ein Bescheid kann daher gegenüber... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Die gesetzlich gebotene Verständigung ist Voraussetzung dafür, dass dem Bestellten gemäß § 81 Abs 2 BAO (gleichlautende Bestimmung im § 61 Abs 7 TLAO) wirksam zugestellt werden kann (vgl VwGH 21.04.2005, 2003/15/0022). Die Verständigungspflicht gemäß § 81 Abs 2... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.10.2017 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht;
Norm: BAO §299BAO §303
Rechtssatz: Eine Aufhebung eines nicht zugegangenen und somit nicht erlassenen Bescheides ist nicht möglich Ebenso kommt in diesen Fall keine Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens in Betracht, zumal eine solche ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren voraussetzt. ... mehr lesen...