Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;BAO §294 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140098.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2 litc;BAO §294 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. (Hinweis auf E 25.10.1994, 94/14/0096) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140097.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt als Organ des Finanzamtes vom 30. Oktober 1985 schuldig erkannt, als geschäftsführende Gesellschafterin bzw. auch als Prokuristin einer GesmbH vorsätzlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für verschiedene Zeiträume in den Jahren 1981, 1982 und 1983 in der Höhe von insgesamt S 1.024.818,-- nicht spätestens am fünften Tag nach Fäll... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1;FinStrG §187;FinStrG §32;VwRallg;
Rechtssatz: Liegt die Zuerkennung einer Begünstigung im freien Ermessen einer Behörde, ist auch der Vorbehalt des Widerrufes der eingeräumten Begünstigung grundsätzlich zulässig (Hinweis Reeger - Stoll, Kommentar zur BAO, 914). Dies vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, daß n... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, 91/14/0163, verwiesen. Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften hatte der Verwaltungsgerichtshof in der Unterlassung der Vernehmung von Zeugen, die von den entscheidenden Besprechungen über die Nachsichtsgewährung Kenntnis hatten, erblickt. Im zweiten Rechtsgang wurden über den Inhalt der seinerzeitigen Besprechungen die beiden damit befaßten Ministerialräte Dr. H und Dr. Mz sowie ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag zu 92/14/0226 entschiedenen, welcher einen anderen Kommanditisten derselben Gesellschaft betraf. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis, soweit es sich auf das Jahr 1986 bezieht, verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war die vorliegende Beschwerde gemäß § 42 Abs. 1 VwGG abzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag zu 92/14/0226 entschiedenen, welcher einen anderen Kommanditisten derselben Gesellschaft betraf. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis, soweit es sich auf das Jahr 1986 bezieht, verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war die vorliegende Beschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl Nr 104/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/10 91/14/0163 2 Stammrechtssatz Auch wenn ein Widerrufsvorbehalt nicht besonders determiniert ist, berechtigen nur zureichende sachliche
Gründe: zur Ausübung des Widerrufs (Hinweis E 21.9.1989, 87/07/0119). Europ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §294 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992140225.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §294 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend den Widerruf einer Abgabennachsicht infolge einer günstigeren und wesentlich von einer zuvor erstellten Prognose abweichenden Entwicklung der wirtschaftlichen Ergebnisse einer KG bzw des Einkommens der Gesellschafter (Hinweis E 10.12.1991, 91/14/0163). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §294 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992140227.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1 lita;BAO §294 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse erfüllt nicht jedenfalls auch den Tatbestand des § 294 Abs 1 lit a BAO, weil ein behördlicher Widerrufsvorbehalt, wie er sich im § 294 Abs 1 BAO findet, nicht an die dort genannten Voraussetzungen gebunden ist. Diese gelten nur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Beamter, machte mit Lohnsteuerfreibetragsantrag vom 2. Jänner 1985 ua Unterhaltszahlungen an seine Tochter in der Höhe von 37.200 S als außergewöhnliche Belastung für das laufende Jahr geltend. Das Finanzamt gab diesem Antrag Folge. Mit dem ebenfalls für das Jahr 1985 eingebrachten Lohnsteuerfreibetragsantrag vom 2. Dezember 1985 - beim Finanzamt am 7. Jänner 1986 eingelangt - machte der Beschwerdeführer ua Zahnbehandlungskosten für seine Ehegattin sowie ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §294 Abs1;BAO §294 Abs3;EStG 1972 §63 Abs1;EStG 1972 §63 Abs2;EStG 1972 §82 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend Widerruf der Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte, weil die betreffenden Aufwendungen nicht in der eingetragenen Höhe getätigt wurden. European Case Law ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom 10. Dezember 1991 zu 91/14/0163 entschiedenen, welcher einen anderen Kommanditisten derselben Gesellschaft betraf. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war der angefochtene Bescheid gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 lit. c VwGG aufzuheben, was gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG im Dreiersenat entschieden werden konnte. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 47 ff V... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom 10. Dezember 1991 zu 91/14/0163 entschiedenen, welcher einen anderen Kommanditisten derselben Gesellschaft betraf. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war der angefochtene Bescheid gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 lit. c VwGG aufzuheben, was gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG im Dreiersenat entschieden werden konnte. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 47 ff V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140186.X01 Im RIS seit 14.01.1992 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140185.X01 Im RIS seit 14.01.1992 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war einer von drei Kommanditisten einer Gesellschaft (in der Folge: KG), die ein Luftfahrtunternehmen betrieb. Die erwähnten Gesellschafter hatten auch zahlreiche andere Einkunftsquellen. Die KG und die Kommanditisten ersuchten durch ihren Vertreter 1983 beim Bundesminister für Finanzen (BMF) um die Nachsicht der Hälfte der Einkommensteuer der Kommanditisten der Jahre 1982 bis 1986. Sie führten zur Begründung: den hohen Finanzierungsbedarf des Unternehmens, dessen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Auch wenn ein Widerrufsvorbehalt nicht besonders determiniert ist, berechtigen nur zureichende sachliche
Gründe: zur Ausübung des Widerrufs (Hinweis E 21.9.1989, 87/07/0119). Schlagworte Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3 European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §294 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1975/48 E 24. März 1950 VwSlg 209 F/1950 RS 2 Stammrechtssatz Bei nicht eindeutigem Wortlaut eines Bescheides, der dem Steuerpflichtigen Zahlungserleichterungen gewährt, ist die Behörde verpflichtet, zur Auslegung des Bescheides den Inhalt vorausgegangener Verhandlungen mit dem Steuerpflichtigen zu ermitteln... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §294 Abs1;ZollG 1988 §175 Abs4;
Rechtssatz: Wenn infolge von nachträglich eingetretenen Änderungen der Vermögensverhältnisse oder Liquiditätsverhältnisse Anzeichen für eine konkrete Gefährdung des Eingangsabgabenanspruches gegeben sind, so muß im Interesse der Sicherung des Zollaufkommens die Nachhineinzahlung von zusätzlichen Sicherhe... mehr lesen...