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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §294 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1975/48 E 24. März 1950 VwSlg 209 F/1950 RS 2Stammrechtssatz
Bei nicht eindeutigem Wortlaut eines Bescheides, der dem Steuerpflichtigen Zahlungserleichterungen gewährt, ist die Behörde verpflichtet, zur Auslegung des Bescheides den Inhalt vorausgegangener Verhandlungen mit dem Steuerpflichtigen zu ermitteln, ehe sie die erteilte Bewilligung wegen Nichterfüllung der festgesetzten Bedingungen zurücknimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1991140163.X03Im RIS seit
03.12.2001Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010