RS Vwgh 1990/12/10 91/14/0163

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Veröffentlicht am 10.12.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §294 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1975/48 E 24. März 1950 VwSlg 209 F/1950 RS 2

Stammrechtssatz

Bei nicht eindeutigem Wortlaut eines Bescheides, der dem Steuerpflichtigen Zahlungserleichterungen gewährt, ist die Behörde verpflichtet, zur Auslegung des Bescheides den Inhalt vorausgegangener Verhandlungen mit dem Steuerpflichtigen zu ermitteln, ehe sie die erteilte Bewilligung wegen Nichterfüllung der festgesetzten Bedingungen zurücknimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1991140163.X03

Im RIS seit

03.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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