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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §294 Abs1;Rechtssatz
Wenn infolge von nachträglich eingetretenen Änderungen der Vermögensverhältnisse oder Liquiditätsverhältnisse Anzeichen für eine konkrete Gefährdung des Eingangsabgabenanspruches gegeben sind, so muß im Interesse der Sicherung des Zollaufkommens die Nachhineinzahlung von zusätzlichen Sicherheitsleistungen, die gerade bei Zahlungsschwierigkeiten des Abgabenschuldners die ungehinderte sofortige Einziehung der Abgabenforderung ermöglichen, begehrt werden oder im Falle von
deren Nichtleistung ein Widerruf nach § 294 BAO verfügt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160156.X03Im RIS seit
10.03.1988