IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 729/2017, mit welchem ein „Einspruch gegen die Vorschreibung der Kanalgebühren vom Objekt *** in *** ab 2016“ als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 730/2017, mit welchem eine Berufung gegen eine als „Lastschriftanzeige“ betreffend 1. Quartal 2017 bezeichnete Erledigung des Verbandsobmannes vom 23. Jänner 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 731/2017, mit welchem eine Berufung gegen eine als „Lastschriftanzeige“ betreffend 2. Quartal 2017 bezeichnete Erledigung des Verbandsobmannes vom 18. April 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des AW vom 6. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes des Gemeindeabwasserverbandes *** vom 11. September 2017, Zl. 732/2017, mit welchem eine Berufung gegen eine als „Lastschriftanzeige“ betreffend 3. Quartal 2017 bezeichnete Erledigung des Verbandsobmannes vom 17. Juli 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. D... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.02.2018 Norm: BAO §92BAO §93 Abs2BAO §227BAO §243
Rechtssatz: Durch eine informelle Mitteilung, mit welcher jemand über Art, Höhe und Zeitpunkt seiner Zahlungsverpflichtungen unterrichtet wird, kann eine Zahlungspflicht (z.B. zur Entrichtung einer Kanalbenützungsgebühr) nicht begründet werden. Bestand und Höhe der Abgabenschuld können nicht vom Inhalt einer derartigen Vers... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.02.2018 Norm: BAO §92BAO §93 Abs2BAO §227BAO §243
Rechtssatz: Eine Lastschriftanzeige („Quartalsvorschreibung“) vermag eine Verpflichtung zur Entrichtung einer Abgabe nicht zu begründen, sondern erinnert lediglich an eine bestehende Abgabenzahlungspflicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen (85/14/0127), dass Lastschriftanzeigen keine Bescheide sind. Die Lastschr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des EN vom 2. Jänner 2018 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 4. Dezember 2017, AZ.:8510-hö, Kto.1247/53, mit welchem eine Berufung gegen eine als „Mahnung“ bezeichnete Erledigung des Bürgermeisters vom 19. September 2017 als unzulässig zurückgewiesen wurde, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.01.2018 Norm: BAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Weist eine Erledigung einen offenen Zahlungsbetrag aus und enthält sie rückseitig eine Mahnklausel („Hinsichtlich der umseitig angeführten Abgaben, die noch nicht entrichtet wurden, ist die Vollstreckbarkeit bereits eingetreten. Sie werden daher aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung zwecks Vermeidung einer Exekution d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.01.2018 Norm: BAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Eine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung wird durch ein Mahnschreiben nicht begründet. Eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur mit einem gesonderten Abgabenbescheid begründet werden. Schlagworte Finanzrecht; Abgabenschuld; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung; Europe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.01.2018 Norm: BAO §227BAO §227a Z1
Rechtssatz: Das Gesetz (und zwar auch nicht § 227a Z1 zweiter Satz BAO) ermächtigt die Behörde nicht zur Teilung einer einheitlichen Erledigung in einen als Bescheid geltenden Teil (Mahngebühr) und einen nicht bescheidmäßigen Teil (Mahnung) mit unterschiedlichen Rechtsfolgen und Rechtsmitteln. Schlagworte Fin... mehr lesen...