RS Lvwg 2018/12/4 LVwG-AV-1238/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2018
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Rechtssatznummer

8

Entscheidungsdatum

04.12.2018

Norm

BAO §212 Abs1
BAO §217
BAO §217a
BAO §227
BAO §227a

Rechtssatz

Ein Antrag auf Gewährung einer Zahlungserleichterung stellt kein Rechtsmittel gegen einen Bescheid dar, sondern handelt es sich dabei um einen gesonderten Antrag, über den die Abgabenbehörde erster Instanz, der die Einhebung der den Gegenstand des Antrages bildenden Abgabe obliegt, zu entscheiden hat. Dies gilt auch im Beschwerdeverfahren.

Schlagworte

Finanzrecht; Kommunalsteuer; Mahngebühr; Säumniszuschlag; Verfahrensrecht; Aussetzung; Nachsicht; Stundung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1238.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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