RS Lvwg 2018/1/24 LVwG-AV-56/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

24.01.2018

Norm

BAO §227
BAO §227a Z1

Rechtssatz

Eine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung wird durch ein Mahnschreiben nicht begründet. Eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur mit einem gesonderten Abgabenbescheid begründet werden.

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenschuld; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.56.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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